AOK begrüßt Verzicht auf Diagnoseverbot
Geschrieben am 13-02-2020 |   
 
 Berlin (ots) - Der Bundestag stimmt heute in 2./3. Lesung über das Gesetz für  
einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV (GKV-FKG) ab. Der AOK-Bundesverband  
begrüßt insbesondere, dass die umstrittene Verschärfung des Diagnoseverbots in  
Versorgungsverträgen gestrichen werden soll. Damit gehen die Änderungsanträge  
über das hinaus, was in der Bundestagsanhörung im Dezember 2019 als  
Kompromissvorschlag genannt wurde. "Offenbar hat sich die Einsicht durchgesetzt, 
dass eine solche Regelung versorgungspolitisch absolut kontraproduktiv ist und  
vielen sinnvollen Versorgungsverträgen den Garaus gemacht hätte", sagt  
Vorstandsvize Jens Martin Hoyer. Positiv bewertet die AOK auch, dass die  
geplante Datenmeldung zur Differenzierung von Haus- und Facharzt-Diagnosen  
wegfallen soll. 
 
Kritik an mangelnder Zielgenauigkeit bleibt 
 
Die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) sehe 
die AOK allerdings weiterhin zwiespältig, betont Hoyer: "Zwar soll das sinnvolle 
Vollmodell kommen. Aber auch die von uns kritisierte Regionalkomponente, die vor 
allem die Überversorgung in Ballungsräumen zementieren wird, steht im Gesetz." 
 
Laut den Änderungsanträgen soll es beim Regionalfaktor eine Begrenzung der  
finanziellen Auswirkungen auf Ebene der Länder im ersten Jahr geben. Die  
Wirkungen der Regionalkomponente und der sogenannten Manipulationsbremse sollen  
über die im Gesetzentwurf enthaltenen regelmäßigen Evaluationen hinaus im Jahr  
2023 gutachterlich überprüft werden. 
 
Die Manipulationsbremse werde eher als Versorgungsbremse wirken, stellt Hoyer  
fest. Außerdem bleibe es dabei, dass Erwerbsminderungsrentner künftig nicht mehr 
berücksichtigt werden und Hochkostenfälle über einen eigenen Istkosten-Ausgleich 
aufgegriffen werden. Hoyer: "Mit diesen vier Maßnahmen wird man die  
Zielgenauigkeit des Morbi-RSA schwächen statt stärken." 
 
Verwaltungsrat des GKV-SV wird nicht verkleinert 
 
Bei der geplanten Reform der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV)  
verzichtet die Große Koalition laut Änderungsantrag auch auf die geplante  
Verkleinerung des Verwaltungsrates. Der Einfluss des vorgesehenen neuen, mit  
zehn hauptamtlichen Vorständen der Krankenkassen besetzten Lenkungs- und  
Koordinierungsausschusses (LKA) soll jetzt geringer ausfallen. Geplant war  
zunächst, dass der LKA Entscheidungen des GKV-SV-Vorstandes zustimmen muss. Nun  
soll der Vorstand seine Entscheidungen nur noch "im Benehmen mit dem LKA"  
treffen und müsste eine abweichende Entscheidung begründen. Entscheidungen des  
Verwaltungsrates kann der Vorstand laut Änderungsantrag umsetzen, ohne dies dem  
LKA begründen zu müssen. So will die Große Koalition Blockaden innerhalb der  
Selbstverwaltung vermeiden. 
 
Mehr Transparenz bei Lieferengpässen 
 
Bei den in den FGK-Entwurf integrierten Regelungen gegen Lieferengpässe bei  
Arzneimitteln sehen die Änderungsanträge einige Klarstellungen vor. Vom Tisch  
ist die zwischenzeitlich diskutierte und von der AOK abgelehnte Verpflichtung  
zum Mehrpartnermodell bei den Arzneimittelrabattverträgen. Positiv wertet der  
AOK-Bundesverband auch, dass die Vorgaben zur Meldung von Engpässen verschärft  
werden sollen und die Nichtmeldung mit einem Bußgeld geahndet werden soll. Das  
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird künftig die dem Amt  
gemeldeten Lieferengpässe auf seiner Internetseite bekannt machen. 
 
Kritisch sieht der AOK-Bundesverband dagegen die Regelung, wonach der Austausch  
eines nicht verfügbaren Arzneimittels unmittelbar in der Apotheke möglich sein  
soll und dabei auch ein teureres Medikament auf Kassenkosten abgegeben werden  
dürfte. 
 
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Dr. Kai Behrens 
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OTS:               AOK-Bundesverband 
 
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