Patienten sollen Apotheke auch in Zukunft frei wählen dürfen - Makelverbot dringend notwendig
Geschrieben am 20-01-2020 |   
 
 Berlin/Schladming (ots) - Die Patienten sollen auch in Zukunft ihre Apotheke  
frei wählen können - ohne Zuweisung durch Ärzte, Krankenkassen oder andere  
interessierte Kreise. Deshalb ist ein "Makelverbot" für elektronische  
Verordnungen dringend notwendig. Das forderte Thomas Benkert, Vizepräsident der  
Bundesapothekerkammer, gestern bei der Eröffnung des internationalen  
Fortbildungskongresses pharmacon. "Die freie Apothekenwahl ist für die Patienten 
ein hohes Gut. So können sie die Apotheke ihres Vertrauens aufsuchen und dort  
ihre Rezepte einlösen. Daher dürfen Apotheker mit Ärzten keine Absprachen  
treffen, aufgrund derer ärztliche Verschreibungen zugewiesen werden. Das ist gut 
so und muss auch so bleiben." 
 
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) soll dieser Grundsatz mit  
Blick auf die Einführung des elektronischen Rezepts zukunftsfest gemacht werden. 
Benkert: "Es wäre fatal, wenn elektronische Verordnungen - mangels  
entsprechender Regelungen - Wege nähmen, die dem Primat wirtschaftlicher  
Partikularinteressen folgen. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf durch die 
Bundesregierung und Politik. Das im VOASG vorgesehene Zuweisungsverbot auch für  
elektronische Verschreibungen muss daher nicht nur möglichst schnell gesetzlich  
verankert werden. Es muss zudem aufgrund rechtstatsächlicher Entwicklungen  
erweitert werden. Schon heute versuchen interessierte Kreise, an der  
Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken wirtschaftlich zu profitieren 
- ohne die Interessen der Patienten zu berücksichtigen. Unzulässige  
Geschäftsmodelle werden mit dem elektronischen Rezept noch schwieriger  
aufzudecken sein, da dessen Weg auf der Datenautobahn kaum verfolgbar ist. Wir  
fordern daher auch, dass der Adressatenkreis, an den sich das Zuweisungsverbot  
richtet, erweitert wird und sich nicht nur auf Ärzte und Apotheker bezieht. Das  
'Makeln' von Verschreibungen durch Dritte muss verboten werden. Wenn sich das  
VOASG weiter verzögert, muss die Bundesregierung zeitnah die entsprechenden  
Regelungen an anderer Stelle treffen. Das Digitale Versorgungsgesetz II wäre  
dafür der richtige Ort." 
 
Weitere Informationen unter www.abda.de 
 
Pressekontakt: 
 
Dr. Reiner Kern, 
Pressesprecher,  
Tel. 030 40004-132,  
presse@abda.de 
 
Dr. Ursula Sellerberg,  
Stellv. Pressesprecherin,  
Tel. 030 40004-134,  
u.sellerberg@abda.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7002/4496516 
OTS:               ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände 
 
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
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