Bundeszahnärztekammer fordert Stopp von Fremdkapital in der Zahnmedizin
Geschrieben am 20-01-2020 |   
 
 Berlin (ots) - Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erklärt zu den aktuellen  
kritischen Medienberichten über investorengeführte Versorgungszentren:  
(Zahn-)Medizin ist kein Anlage-Investment. Sie fordert das Aufkaufen von  
Zahnarztpraxen durch Fremdkapitalgeber wie z.B. Private-Equity-Fonds zu stoppen. 
Erste Erfahrungen mit solchen Konstrukten bestätigten die Sorge, dass in diesen  
Zahnärztegesellschaften in der Hand von Investoren "Verkaufsdruck" auf die  
jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte ausgeübt wird. 
 
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel: "Der ungehemmte Zustrom von Fremdkapital in die  
Zahnmedizin muss beendet werden, um weiterhin einen wirksamen Patientenschutz zu 
gewährleisten. Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte dürften niemals unter Druck  
geraten, Leistungen am Patienten zu erbringen, die nicht medizinisch angezeigt  
sind. Die Skandale um fremdkapitalfinanzierte Zahnarztketten in Spanien, England 
und Frankreich sollten der Politik hierzulande als Warnsignal dienen. Darauf  
haben wir gemeinsam mit den Ärzten bereits mehrfach hingewiesen." 
 
In Frankreich und Spanien hatten diese Ketten von Patienten zum Teil hohe  
Vorauszahlungen kassiert und waren dann zahlungsunfähig geworden. In einigen  
Fällen musste der Staat mit Entschädigungszahlungen einspringen. 
 
Darüber hinaus sei es, so Engel, schwer erträglich, dass mehr als 75 Prozent der 
Fremdkapitalgeber ihren steuerlichen Sitz in Steueroasen wie den Cayman Islands  
hätten, wie eine Studie der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen zeigt,  
während die normale Zahnarztpraxis natürlich in Deutschland steuerpflichtig sei. 
 
"Es macht uns fassungslos, dass auf diesem Weg Beiträge deutscher  
Krankenversicherter in Steueroasen weltweit landen", so Engel weiter.  
"Deutschland hat eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt, 
das auf diesem Wege nachhaltig beschädigt werden kann. Wir appellieren an die  
Bundesregierung, dieser Entwicklung - beispielsweise durch eine Änderung des  
Zahnheilkundegesetzes - endlich einen Riegel vorzuschieben. Der Schutz unserer  
Patientinnen und Patienten macht mindestens Aufsichts- und  
Berufsrechtsregelungen, wie eine verbindliche zahnärztliche Mehrheitsbeteiligung 
und die Kontrolle juristischer Personen durch die (Landes-)Zahnärztekammern,  
zwingend erforderlich." 
 
Pressekontakt: 
 
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: 
presse@bzaek.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30852/4496728 
OTS:               Bundeszahnärztekammer 
 
Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell
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