| | | Geschrieben am 13-09-2018 Besser verhandeln! / Mit Open-House-Modellen stellen Krankenkassen Gesetzgebung infrage
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 Berlin (ots) -
 
 Gerade erst gesetzlich festgeschrieben, jetzt schon wieder in
 Gefahr: die wohnortnahe und qualitätsvolle Versorgung mit
 medizinischen Hilfsmitteln vom Rollstuhl bis zur Prothese, einer der
 Grundpfeiler des im Frühjahr 2017 in Kraft getretenen Heil- und
 Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG). Speziell bei Produkten mit
 hohem Dienstleistungsanteil sind nach dem Willen des Gesetzgebers
 Verhandlungsverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und
 Leistungserbringern das Mittel der Wahl. Mit Open-House-Modellen, die
 einseitig alle Bedingungen diktieren, wollen manche Krankenkassen
 dies aushebeln. Laut Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
 (BIV-OT) ist das klar rechtswidrig und gefährdet die individuelle
 Versorgung der Patienten. Von Experten aus Politik und Kassenaufsicht
 kommt ebenfalls Kritik.
 
 "Verhandelt wird nicht!", scheint das Credo mancher
 Krankenkassenvertreter zu lauten. In Open-House-Verfahren wollen sie
 einseitig die Konditionen bestimmen, nach denen Patienten mit
 Hilfsmitteln zu versorgen sind. Bei diesem Modell schreibt allein die
 Krankenkasse als mächtige "Einkäuferin" alle Bedingungen wie Preis,
 Lieferfristen oder Qualität vor. Änderungen sind nicht zulässig,
 Verhandlungsspielraum besteht nicht. Jedes Unternehmen, das die
 definierten Voraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag während dessen
 Laufzeit jederzeit beitreten.
 
 "Das mag nach gerechtem Markt klingen. Ist es aber nicht, denn
 hier wird nicht auf Augenhöhe agiert und die Krankenkassen behandeln
 Leistungserbringer - die ja letztlich die Patientenversorgung
 verantworten - wie unmündige Erfüllungsgehilfen", erklärt
 BIV-OT-Präsident Klaus-Jürgen Lotz. "Sie werden gezwungen, den
 Vertrag ohne Wenn und Aber zu akzeptieren - bei Strafe des
 Ausschlusses von der Versorgung. Dabei widerspricht dieses
 willkürliche Vorgehen klar den gesetzlichen Vorgaben." Nach den
 verbindlichen Regelungen des Paragrafen 127 im Sozialgesetzbuch (SGB)
 V stehen den Krankenkassen nämlich lediglich drei Vertragsoptionen
 offen, um Hilfsmittel zu beschaffen: die Vergabe per Ausschreibung
 (allerdings nicht für individuell angefertigte Hilfsmittel oder
 Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil), der ausgehandelte
 Vertrag mit Beitrittsmöglichkeit für andere Leistungserbringer sowie
 als Ausnahme die Vereinbarung im Einzelfall mit Kostenvoranschlag.
 "Open-House-Verträge gehören nicht dazu. Im Gegenteil, sie hebeln das
 Gesetz aus", so Lotz.
 
 Gestützt wird die Kritik durch das Bundesversicherungsamt (BVA).
 Außer bei Ausschreibungen hätten Krankenkassen "zwingend
 Verhandlungsmöglichkeiten zu eröffnen", stellte die Aufsichtsbehörde
 schon im Juli 2017 klar. Das Open-House-Verfahren sei "im Bereich der
 Hilfsmittelversorgung nicht anwendbar" und zudem "nicht geeignet, von
 Beginn an eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung
 sicherzustellen." Auch nach Auskunft des
 Bundesgesundheitsministeriums sowie der Wissenschaftlichen Dienste
 des Deutschen Bundestages sind derartige Modelle unzulässig.
 Verfahren sind angängig: So wurde eine Krankenkasse vom BVA bereits
 per Verpflichtungsbescheid zum Verzicht auf Open-House-Verträge
 aufgefordert und reichte Aufsichtsklage ein.
 
 "Das Argument der Krankenkassen: Das SGB V sei für sie nicht
 zutreffend, und sie müssten sich an EU-Recht halten. Das ist falsch,
 weil das deutsche Sozialrecht vorgeht", erklärt Lotz. "Die mit dem
 HHVG verbundene Qualitätsoffensive wird so ausgebremst, der Wille des
 Gesetzgebers missachtet." Maßgeblich seien wirtschaftliche
 Interessen: "Dies wird den ruinösen Preiskampf auf dem Rücken der
 Patienten weiter verstärken und birgt die Gefahr, dass die gesamte
 deutsche Gesetzgebung im Gesundheitswesen infrage gestellt wird."
 
 Über den BIV-OT: Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
 (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen
 Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische
 Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die
 angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit
 Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen
 Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und
 Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Kirsten Abel
 Pressesprecherin des
 Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
 
 Reinoldistr. 7 -9
 44135 Dortmund
 Telefon: 0171-5608125
 
 E-Mail: abel@biv-ot.org
 
 Original-Content von: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, übermittelt durch news aktuell
 
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