| | | Geschrieben am 23-06-2018 Datenleck bei deutschen Behörden? / Aus der Türkei geflohener Asylbewerber erhält in deutscher Flüchtlingsunterkunft Wahlwerbebrief von AKP-Chef und Staatspräsident Erdogan / Recherche des SWR
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 Mainz (ots) - Die türkische Regierungspartei AKP erhält
 möglicherweise von Mitarbeitern aus deutschen Behörden Informationen
 über Flüchtlinge, die aus der Türkei aus politischen Gründen geflohen
 sind und in Deutschland Asyl beantragt haben. So hat ein türkischer
 Asylbewerber, der in Deutschland Schutz sucht, vor einigen Wochen
 einen an ihn persönlich adressierten Wahlwerbebrief des türkischen
 Staatspräsidenten und AKP-Chefs Erdogan, erhalten. Der Brief, der dem
 SWR und dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorliegt, wurde direkt
 an seine Wohnadresse in einer Flüchtlingsunterkunft in Trier
 verschickt. Erdogan bittet darin mit emotionalen Worten, ihn und
 seine Partei bei der Parlaments- und Präsidentschaftswahl an diesem
 Sonntag wiederzuwählen. Als Absender ist die AKP in Ankara angegeben,
 verschickt wurde er jedoch offensichtlich von Deutschland aus.
 
 Nach Angaben des Kölner Anwalts Ramazan Sevinc, der den Mann in
 seinem Asylverfahren vertritt, habe der Asylbewerber den Brief wenige
 Tage nach dessen Ankunft in Deutschland erhalten. In der Türkei werde
 er verfolgt, weil er ein Anhänger der Gülen-Bewegung sei, die von
 Erdogan für den gescheiterten Putschversuch im Juli 2016
 verantwortlich gemacht wird. Dem SWR und dem "Spiegel" sagte Sevinc,
 er halte es für möglich, dass ein Mitarbeiter des Bundesamtes für
 Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einer anderen Behörde die
 Adresse an eine diplomatische Vertretung der Türkei weitergegeben
 hat: "Anders ist kaum zu erklären, wie die persönlichen Daten meines
 Mandanten so schnell nach Ankara gelangt sind. Das ist für mich ein
 Skandal, weil die Sicherheit aller Antragsteller dadurch gefährdet
 wird."
 
 Das Einwohnermeldeamt in Trier teilte in einer schriftlichen
 Stellungnahme mit, Asylbewerber würden zwar grundsätzlich bei der
 Behörde gemeldet, Adressdaten jedoch mit einem "bedingten
 Sperrvermerk" versehen. Wörtlich heißt es: "Des Weiteren übermitteln
 wir grundsätzlich keine Daten von Asylbegehrenden an ausländische
 Regierungsstellen oder bestätigen diese." Das BAMF erklärte, es nehme
 den Vorgang ernst, dieser werde geprüft, es sei bislang jedoch kein
 "datenschutzrechtliches Defizit" feststellbar, also keine Weitergabe
 von Daten. Zuletzt hatten das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" und
 "Der Spiegel" im Oktober 2017 über mutmaßliche AKP-Spitzel beim BAMF
 berichtet, die als Dolmetscher oder Sicherheitsleute arbeiteten.
 
 Aus Sicherheitskreisen heißt es, türkische Regierungsstellen
 hätten im vergangenen Jahr in einigen Bundesländern mehrfach
 versucht, über Einwohnermeldeämter oder Gewerbeämter an Adressdaten
 von türkischen Asylbewerbern zu gelangen. Entsprechende Anfragen
 seien aber jeweils abgewiesen worden. Die türkische Botschaft in
 Deutschland ließ eine Anfrage von SWR und "Spiegel" unbeantwortet, ob
 im Zusammenhang mit den Wahlen am kommenden Sonntag der Versuch
 unternommen wurde, über deutsche Behörden gezielt an Wohnadressen
 türkischer Staatsbürger in Deutschland zu kommen. In sozialen Medien
 hatten sich zuletzt mehrere Türken verwundert darüber gezeigt, dass
 sie persönlich an sie adressierte Post von Erdogan erhalten hatten.
 
 Nach Angaben des Anwalts Sevinc wurde der Asylbewerber aus Trier,
 ungeachtet des Vorgangs, inzwischen in eine andere
 Flüchtlingsunterkunft gebracht.
 
 Zitate gegen Quellenangabe frei. Rückfragen bitte an die SWR
 Redaktion "Recherche Unit", Tel. 06131 / 929 3 3202.
 
 Original-Content von: SWR - Südwestrundfunk, übermittelt durch news aktuell
 
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