| | | Geschrieben am 07-06-2018 Musterfeststellungsklage muss für alle Umwelt- und Verbraucherschutzverbände möglich sein
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 Berlin (ots) - Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR)
 fordert gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
 Bundestagsabgeordnete auf, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form
 nicht zuzustimmen - Entwurf schließt eine Vielzahl von Verbänden von
 der Klageberechtigung aus - Verbraucherrechte werden nicht
 hinreichend gestärkt - Fachliche Expertise des Verbandes sollte
 ausschlaggebend sein
 
 Am 8.6.2018 berät der Deutsche Bundestag in der ersten Lesung über
 den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage, den das Kabinett am
 16. Mai 2018 beschlossen hat. Der Umweltdachverband DNR kritisiert
 gemeinsam mit der DUH den vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen
 Form als reine "Placebo-Maßnahme", da eine Vielzahl hoch
 qualifizierter Umwelt- und Naturschutzverbände nicht klageberechtigt
 wären und die Rechte der Verbraucher gegenüber rechtswidrig
 agierenden Konzernen nicht ausreichend gestärkt werden. Die
 Abgeordneten sind aufgefordert, sich für deutliche Korrekturen am
 vorliegenden Entwurf auszusprechen. DUH und DNR begrüßen die vom
 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz für den 11.6.2018
 angesetzte Sachverständigenanhörung. Ziel muss es sein, dass die
 Musterfeststellungsklage allen Umwelt-, Natur- und
 Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung steht.
 
 Die Musterfeststellungsklage ist ein zentrales Versprechen im
 Koalitionsvertrag an die Verbraucher. Verbände sollen stellvertretend
 für eine Gruppe von Betroffenen gegen Rechtsverstöße großer Konzerne,
 beispielsweise aus der Automobil-, Chemie- oder Agrarbranche,
 vorgehen können. So soll es möglich werden, sich gegen zu hohe
 Energiepreise, einen zu hohen Pestizidgehalt im Trinkwasser,
 Umweltgifte in Lebensmitteln oder das Überschreiten von
 Schadstoffwerten in Energiesparlampen oder Pkw zur Wehr setzen zu
 können. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf wären jedoch fast alle
 Umwelt- und Naturschutzverbände gar nicht klageberechtigt.
 Hinzukommt, dass nach der Feststellung einer Rechtswidrigkeit der
 Verbraucher weiterhin einzeln den Rechtsweg beschreiten muss, um
 seine Ansprüche geltend zu machen.
 
 Dazu Kai Niebert, DNR-Präsident: "Die Kriterien, die im jetzigen
 Entwurf zur Musterfeststellungsklage angelegt werden, sind völlig
 unangemessen. Das Instrument muss allen Umwelt- und
 Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung stehen, nur dann kann das
 Gesetz sein Ziel, die Rechte der Verbraucher zu stärken und ihnen
 eine starke Stimme zu geben, tatsächlich entfalten."
 
 Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH ergänzt:
 "Besonders kleine Verbände verfügen über eine jahrelang aufgebaute
 Fachexpertise, so dass gerade sie sich schlagkräftig und fundiert im
 Rahmen einer Musterfeststellungsklage für die Rechte der Verbraucher
 stark machen können. Um eine Musterfeststellungsklage durchführen zu
 können, sollte das Fachwissen ausschlaggebend sein, nicht eine
 willkürlich gewählte Mitgliederzahl oder Listung beim Bundesamt für
 Justiz."
 
 Das Argument, klageberechtige Verbände verfolgten ein
 kommerzielles Interesse an der Musterfeststellungsklage weisen DNR
 und DUH als haltlos zurück. Schließlich müssten die Verbraucher nach
 erfolgreicher Musterfeststellungsklage ihren Schadensersatz in einem
 weiteren Verfahren individuell einklagen, so dass der jeweilige
 Verband davon nicht profitiert.
 
 Hintergrund:
 
 Der jetzige Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage definiert
 die Kriterien für die Klageberechtigung. Demnach sollen nur beim
 Bundesamt für Justiz als "qualifizierte Einrichtungen" gelistete
 Einrichtungen klageberechtigt sein und dies auch nur, wenn sie
 zusätzliche Voraussetzungen erfüllen: 1) Sie müssen mindestens zehn
 Verbände als Mitglieder haben oder mindestens 350 natürliche
 Personen. 2) Sie müssen mindestens vier Jahre als beim Bundesamt für
 Justiz als "qualifizierte Einrichtungen, die in Deutschland
 Unterlassungsklagen einreichen dürfen, gelistet sein. 3) Sie dürfen
 kein kommerzielles Interesse an den Klagen haben. 4) Sie dürfen nicht
 mehr als fünf Prozent ihres Budgets von Wirtschaftsunternehmern
 erhalten.
 
 
 
 Kontakt:
 
 Kai Niebert, Präsident DNR
 0160 95602512, niebert@dnr.de
 
 Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
 0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
 
 DNR-Pressestelle:
 
 Nina Slattery, Pressesprecherin
 0160 5102258, nina.slattery@dnr.de
 
 DUH-Pressestelle:
 
 Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
 030 2400867-20, presse@duh.de
 
 www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
 
 Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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