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Weser-Kurier: Leitartikel von Joerg Helge Wagner über die Kohl-Tonbänder

Geschrieben am 10-07-2015

Bremen (ots) - Zweifellos ist Helmut Kohl eine Person der
Zeitgeschichte. Presserechtlich gelten für solche Menschen andere
Regeln als für Normalsterbliche: Man darf sie ungefragt überall in
der Öffentlichkeit fotografieren und diese Bilder dann auch überall
veröffentlichen. Andererseits dürfen natürlich auch solche Personen
wie nicht prominente Privatleute handeln: Wenn sie selbst Porträts
von sich in Auftrag geben und bezahlen, halten sie auch die Rechte
daran. Und Porträts kann man eben auch schreiben lassen. In seinem
Urteil gegen Kohls Ghostwriter und Biografen Heribert Schwan ließ
sich der BGH auf eine zeitgeschichtliche Bewertung der Tonbänder gar
nicht ein. Man sprach stumpf nach den Buchstaben des Bürgerlichen
Gesetzbuches Recht. Wohlwollend könnte man nun sagen, dass dies dem
Ideal der blinden Justitia entspricht. Auftraggeber K. und
Auftragnehmer Sch. streiten über eine Eigentumsfrage. Punkt. So
schlicht war es vielleicht noch vor dem Kölner Landgericht. Doch von
Bundesrichtern sollte man einen weiteren Horizont erwarten dürfen,
der auch die historische Dimension berücksichtigt. Der Kanzler der
Einheit wollte seine Biografie ja nicht bloß als Unikat seiner Maike
zu Füßen legen, sondern sie als politisches Vermächtnis verbreiten.
Also ist jedes Wort auf den 200 Bändern von überragendem öffentlichen
Interesse. Dass dies vor einem höchsten deutschen Gericht keinerlei
Rolle spielt, ist erschütternd.



Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de


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