| | | Geschrieben am 10-07-2015 Weser-Kurier: Leitartikel von Joerg Helge Wagner über die Kohl-Tonbänder
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 Bremen (ots) - Zweifellos ist Helmut Kohl eine Person der
 Zeitgeschichte. Presserechtlich gelten für solche Menschen andere
 Regeln als für Normalsterbliche: Man darf sie ungefragt überall in
 der Öffentlichkeit fotografieren und diese Bilder dann auch überall
 veröffentlichen. Andererseits dürfen natürlich auch solche Personen
 wie nicht prominente Privatleute handeln: Wenn sie selbst Porträts
 von sich in Auftrag geben und bezahlen, halten sie auch die Rechte
 daran. Und Porträts kann man eben auch schreiben lassen. In seinem
 Urteil gegen Kohls Ghostwriter und Biografen Heribert Schwan ließ
 sich der BGH auf eine zeitgeschichtliche Bewertung der Tonbänder gar
 nicht ein. Man sprach stumpf nach den Buchstaben des Bürgerlichen
 Gesetzbuches Recht. Wohlwollend könnte man nun sagen, dass dies dem
 Ideal der blinden Justitia entspricht. Auftraggeber K. und
 Auftragnehmer Sch. streiten über eine Eigentumsfrage. Punkt. So
 schlicht war es vielleicht noch vor dem Kölner Landgericht. Doch von
 Bundesrichtern sollte man einen weiteren Horizont erwarten dürfen,
 der auch die historische Dimension berücksichtigt. Der Kanzler der
 Einheit wollte seine Biografie ja nicht bloß als Unikat seiner Maike
 zu Füßen legen, sondern sie als politisches Vermächtnis verbreiten.
 Also ist jedes Wort auf den 200 Bändern von überragendem öffentlichen
 Interesse. Dass dies vor einem höchsten deutschen Gericht keinerlei
 Rolle spielt, ist erschütternd.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Weser-Kurier
 Produzierender Chefredakteur
 Telefon: +49(0)421 3671 3200
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