| | | Geschrieben am 03-07-2015 Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Insolvenzverfahren gegen Thomas Middelhoff
Ganz unaufgeregt
Stefan Schelp
 | 
 
 Bielefeld (ots) - Tag für Tag werden in Deutschland
 Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Zumeist geht es um arme Schlucker.
 Um Menschen, die sich mit Krediten für Handy oder Urlaub übernommen
 haben. Manchmal geht es um schillernde Persönlichkeiten. Und heute um
 Thomas Middelhoff, einst genannt "Big T", früher Lenker von
 Bertelsmann und Steuermann im Arcandor-Konzern. Eine ganz normale
 Privatinsolvenz ist das also nicht, die das Amtsgericht Bielefeld
 eröffnet hat. Und doch: Ab sofort geht es nicht mehr um den
 gefallenen Stern der Managerbranche. Sondern nur noch um sein
 Vermögen. Und darum, möglichst viel von dem Vermögen zu den
 Gläubigern zu dirigieren. Auf diesen Umstand hat der
 Insolvenzverwalter Thorsten Fuest hingewiesen. Er hat damit ein
 wichtiges Signal gesetzt. Kommunikativ will er vorgehen, mit allen
 Seiten reden, damit das Verfahren nicht unnötig in die Länge gezogen
 wird. Fuest ist ein ganz anderer Typ als sein Berufskollege Hans-Gerd
 Jauch. Letzterer nutzt die große Bühne, um für die insolvente
 Arcandor AG Geld einzutreiben. Fuest kann darauf verzichten. Und
 bemüht sich stattdessen um Ruhe, Effizienz und Unaufgeregtheit. All
 das wird er brauchen, denn das Verfahren wird auch ohne überbordende
 Gefühle schon vertrackt genug. Die Vielzahl der gordischen Knoten,
 die Middelhoff und seine einstigen Freunde - jetzt Kontrahenten -
 geknüpft haben, will erst mal durchschlagen sein. Fuests Ruhe und
 Effizienz kann daher allen Seiten nur nützen. Thomas Middelhoff, weil
 auch er in diesem Insolvenzverfahren im wahrsten Sinne des Wortes
 noch ein paar Rechnungen offen hat. Und seinen Gläubigern ohnehin.
 Dass am Ende keine der beiden Seiten so richtig zufrieden sein wird,
 liegt in der Natur der Sache. Wenn alles gut läuft, wenn für
 Middelhoff nicht noch ein Verfahren wegen einer Bankrottstraftat
 hinzukommt, dann ist der Exmanager dank der neuen Regeln der
 Privatinsolvenz spätestens nach fünf Jahren schuldenfrei. Dann ist er
 67 Jahre alt. Ein gemischter Ausblick.
 
 
 
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 Neue Westfälische
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