| | | Geschrieben am 22-01-2014 Weser-Kurier: Zu Mindeststandards bei Wohnungen für Leiharbeiter in Niedersachsen schreibt der Bremer WESER-KURIER:
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 Bremen (ots) - Es ist traurig, dass erst der Tod der beiden
 rumänischen Werkvertragsarbeiter in Papenburg zu landeseinheitlichen
 Mindeststandards für die Unterbringung von Leiharbeitern geführt hat.
 Die katastrophalen Zustände, die in vielen Unterkünften herrschten -
 und teilweise wohl auch heute noch herrschen -, waren vor dem
 schrecklichen Unglück im vergangenen Juli bekannt. Mit dem jetzigen
 Erlass können die Behörden den Vermietern die Ausstattung der
 Unterkünfte vorschreiben und dies notfalls auch juristisch
 durchsetzen oder sanktionieren. Das ist gut so. Doch bei der
 Überprüfung der Unterkünfte, soweit überhaupt bekannt, sind die Ämter
 wie bisher auf den guten Willen von Vermietern und Mietern
 angewiesen. Die Kontrolleure bewegen sich weiterhin auf einem
 schmalen Grat zwischen dem (Mieter-) Grundrecht auf Unversehrtheit
 der Wohnung und der (Behörden-)Pflicht zur Überprüfung und
 Durchsetzung erteilter Auflagen. Was bringen aber Kontrollen, die
 vorher angekündigt werden müssen und nur im Ausnahmefall spontan
 erfolgen dürfen? Zu Recht fordert der Landkreis Vechta strengere
 Auflagen für Unterkünfte, in denen Arbeiter nicht nur für eine Saison
 von wenigen Wochen, sondern dauerhaft wohnen sollen. Dass er in
 seinem Zuständigkeitsbereich schon heute Einzelschlafzimmer
 vorschreibt, ist vorbildlich. Der jetzige Erlass ist sicher ein
 wichtiger Schritt auf dem Weg zu menschenwürdigen Wohnverhältnissen
 für Werkvertragsarbeiter. Ob er grundlegend etwas an deren Situation
 ändert, darf allerdings bezweifelt werden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Weser-Kurier
 Produzierender Chefredakteur
 Telefon: +49(0)421 3671 3200
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