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Weser-Kurier: Zu Mindeststandards bei Wohnungen für Leiharbeiter in Niedersachsen schreibt der Bremer WESER-KURIER:

Geschrieben am 22-01-2014

Bremen (ots) - Es ist traurig, dass erst der Tod der beiden
rumänischen Werkvertragsarbeiter in Papenburg zu landeseinheitlichen
Mindeststandards für die Unterbringung von Leiharbeitern geführt hat.
Die katastrophalen Zustände, die in vielen Unterkünften herrschten -
und teilweise wohl auch heute noch herrschen -, waren vor dem
schrecklichen Unglück im vergangenen Juli bekannt. Mit dem jetzigen
Erlass können die Behörden den Vermietern die Ausstattung der
Unterkünfte vorschreiben und dies notfalls auch juristisch
durchsetzen oder sanktionieren. Das ist gut so. Doch bei der
Überprüfung der Unterkünfte, soweit überhaupt bekannt, sind die Ämter
wie bisher auf den guten Willen von Vermietern und Mietern
angewiesen. Die Kontrolleure bewegen sich weiterhin auf einem
schmalen Grat zwischen dem (Mieter-) Grundrecht auf Unversehrtheit
der Wohnung und der (Behörden-)Pflicht zur Überprüfung und
Durchsetzung erteilter Auflagen. Was bringen aber Kontrollen, die
vorher angekündigt werden müssen und nur im Ausnahmefall spontan
erfolgen dürfen? Zu Recht fordert der Landkreis Vechta strengere
Auflagen für Unterkünfte, in denen Arbeiter nicht nur für eine Saison
von wenigen Wochen, sondern dauerhaft wohnen sollen. Dass er in
seinem Zuständigkeitsbereich schon heute Einzelschlafzimmer
vorschreibt, ist vorbildlich. Der jetzige Erlass ist sicher ein
wichtiger Schritt auf dem Weg zu menschenwürdigen Wohnverhältnissen
für Werkvertragsarbeiter. Ob er grundlegend etwas an deren Situation
ändert, darf allerdings bezweifelt werden.



Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de


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