| | | Geschrieben am 16-01-2014 Neue OZ: Kommentar zu Universitäten / Studium / Lehramt
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 Osnabrück (ots) - Etikettenschwindel
 
 Die Zulassungspraxis der Universität Osnabrück zu
 Masterstudiengängen für Lehramtsanwärter sei nicht
 verfassungskonform, urteilt das Verwaltungsgericht. Möglicherweise
 ist also zahlreichen Studenten auf Basis einer unrechtmäßigen
 Regelung der Traumberuf verbaut worden. Und dies nicht nur in
 Osnabrück, sondern an zahlreichen weiteren Unis in Deutschland, die
 auf halber Strecke nach Notenschnitt entscheiden, wer Lehrer werden
 darf und wer nicht.
 
 Das alles unter Vorbehalt, denn das Osnabrücker Urteil ist noch
 lange nicht rechtskräftig, und die Uni wird alles versuchen, die
 Entscheidung von höherer Instanz aufheben zu lassen. Eine Niederlage
 in dieser Sache wäre nicht nur peinlich. Es schließt sich ein
 Rattenschwanz bürokratischer und neuer juristischer Probleme an.
 
 Unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens, weist das Urteil
 auf einen Systemfehler hin: Theoretisch soll jeder Student einen
 allgemeinen, eher fachlich-orientierten Bachelor-Abschluss erlangen.
 Faktisch aber findet hier eine Vorentscheidung für oder gegen das
 Berufsziel Lehrer statt. Eine Umorientierung - wenn überhaupt noch
 möglich - kostet Zeit und damit Geld.
 
 Die Konsequenz aus diesem Etikettenschwindel muss lauten: Die
 fachliche Qualifikation für das Lehramt wird erst im
 Masterstudiengang vermittelt. Wer dann scheitert, der scheitert
 wenigstens rechtlich einwandfrei.
 
 Dirk Fisser
 
 
 
 Pressekontakt:
 Neue Osnabrücker Zeitung
 Redaktion
 
 Telefon: +49(0)541/310 207
 
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