| | | Geschrieben am 16-01-2014 ASB begrüßt Bereichsausnahme für die Notfallrettung / Neue EU-Richtlinien zur Vergabe im Rettungsdienst
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 Köln (ots) - Der ASB begrüßt grundsätzlich die Ausnahmeregelung in
 den Richtlinien für den Rettungsdienst, die am 15. Januar 2014 durch
 das Europaparlament verabschiedet wurde.
 
 Rund um die Uhr ist der Rettungsdienst in Deutschland im Einsatz -
 rettet Leben und hilft Menschen bei Unfällen und schweren
 Erkrankungen. Damit ist der Rettungsdienst, an dessen Durchführung
 der ASB maßgeblich beteiligt ist, ein wesentlicher Bestandteil der
 Daseinsvorsorge in Deutschland. Eng verzahnt mit dem Rettungsdienst
 sind auch die Leistungen von Zivil- und Katastrophenschutz und den
 Einheiten, die bei einer Großschadenslage zum Einsatz kommen.
 
 Diese enge Verzahnung findet sich nun in Form einer
 Ausnahmeregelung in zwei Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen und
 Konzessionen. Die Auswahl der Leistungserbringer für den
 Rettungsdienst muss demnach nicht mehr nach den strengen, formalen
 Vorgaben des Vergaberechts erfolgen. Vielmehr tragen die Richtlinien
 der engen Verzahnung von Ehrenamt und Hauptamt und einem
 funktionierenden System der Hilfsorganisationen Rechnung. "Es ist
 gelungen, das Europarecht mit dem hervorragenden System des deutschen
 Bevölkerungsschutzes in Einklang zu bringen", sagt Knut Fleckenstein,
 ASB-Bundesvorsitzender und Mitglied des Europaparlaments. "Der ASB
 als Hilfsorganisation und Leistungserbringer im Rettungsdienst wird
 damit gestärkt."
 
 Die Ausnahmeregelung für den Rettungsdienst eröffnet einen
 Spielraum für die nationale Ausgestaltung der Richtlinie in Bundes-
 und Landesrecht. Der deutsche Gesetzgeber kann nun die bereits
 gelebte Praxis und bewährte Qualität des Rettungsdienstes in
 Deutschland mit den Hilfsorganisationen als zentraler Akteur
 verankern. "Die Politik in Bund und Land muss nun rasch die
 Richtlinien in nationales Recht übernehmen", fordert Dr. Georg
 Scholz, ASB-Bundesarzt. "Die Chancen standen noch nie so gut, dass
 der Rettungsdienst nicht mehr von Wettbewerb und Preisdumping
 beeinträchtigt wird."
 
 Wir helfen hier und jetzt.
 
 Der ASB ist als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation politisch
 und konfessionell ungebunden. Wir helfen allen Menschen - unabhängig
 von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen
 Zugehörigkeit. Mehr als eine Million Menschen bundes- weit
 unterstützen den gemeinnützigen Verein durch ihre Mitgliedschaft.
 Parallel zu seinen Aufgaben im Rettungsdienst - von der
 Notfallrettung bis zum Katastrophenschutz - engagiert sich der ASB in
 der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, den Hilfen für Menschen
 mit Behinderung, der Auslandshilfe sowie der Aus- und Weiterbildung
 Erwachsener. Wir helfen schnell und ohne Umwege allen, die unsere
 Unterstützung benötigen.
 
 
 
 Kontakt für weitere Informationen:
 
 ASB-Pressestelle: Alexandra Valentino, Tel. (0221) 4 76 05-324,
 E-Mail: a.valentino@asb.de,
 Sven Rosenberger, Tel. (0221) 4 76 05-224, E-Mail:
 s.rosenberger@asb.de, Fax: -297, Internet: www.asb.de
 
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