| | | Geschrieben am 15-01-2014 neues deutschland: Daimler siegt dank Lobby
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 Berlin (ots) - Im Zweifel für Daimler: Der Oberste Gerichtshof der
 USA lehnt eine Klage wegen mutmaßlicher Verbrechen bei einer
 argentinischen Konzerntochter ab. Nicht weil die Richter an diesen
 Verbrechen zweifeln - sie ignorieren sie -, sondern weil sie sich
 wegen des Territorialprinzips für nicht zuständig erklären. Im
 Zweifel für das Weltrechtsprinzip: Das Berufungsgericht in
 Kalifornien urteilte in derselben Sache 2011, dass die USA-Justiz
 sehr wohl zuständig sei. Richter Stephen Reinhardt argumentierte: Wer
 in den USA Geschäfte mache, müsse sich weltweit an die USA-Gesetze
 halten. Folter und Entführungen in Argentinien seien demnach
 inakzeptabel. Das Weltrechtsprinzip besagt, dass Verbrechen gegen die
 Menschlichkeit vor jedem Gericht der Welt belangt werden können. Die
 Frage, warum es nicht auch gegen Unternehmen angewandt werden kann,
 ließ das Oberste Gericht offen und das, obwohl eine Besonderheit des
 US-Rechtssystems, der Alien Tort Claims Act von 1789, längst vor dem
 Weltrechtsprinzip die Ahndung von Völkerrechtsverletzungen außerhalb
 der Landesgrenzen zuließ. Es ist offensichtlich: Der Oberste
 Gerichtshof will es sich mit den Multis nicht verderben. Im Dezember
 2013 scheiterten Apartheid-Opfer aus Südafrika mit ihrer Klage dort
 gegen Daimler und nun sind es Diktatur-Opfer aus Argentinien. Profit
 um jeden Preis: Diese Geschäftsgrundlage zahlt sich für Daimler bei
 einer solchen Rechtsprechung nach wie vor aus. Wie lange noch?
 
 
 
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