| | | Geschrieben am 14-01-2014 Der Weg ist frei - Kinder können sich künftig in Genf beschweren
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 Duisburg/New York (ots) - Die Ratifizierung durch zehn Staaten war
 notwendig, damit das Individualbeschwerdeverfahren für Kinder in
 Kraft treten kann. Den Weg zu diesem "3. Zusatzprotokoll zur
 UN-Kinderrechtskonvention" hat Costa Rica am Dienstag geebnet: Als
 zehnter Staat hat es das Zusatzprotokoll ratifiziert. Mädchen und
 Jungen können also künftig Rechtsverletzungen vor dem zuständigen
 UN-Ausschuss in Genf anprangern - ein großer Erfolg für die Kinder
 weltweit. Die Kindernothilfe und andere Kinderrechtsorganisationen
 haben für diese wichtige Chance lange gekämpft.
 
 "Bereits seit 1999 setzen wir uns für die Realisierung dieses
 Beschwerdeverfahrens ein - das Inkrafttreten ist ein wichtiges Signal
 für die Kinder dieser Welt", begrüßt Antje Weber von der
 Kindernothilfe die künftige Beschwerdeoption: Kinder, deren Rechte
 verletzt werden, können nach Ausschöpfen der nationalen
 Rechtsinstrumente ihre Beschwerde an den UN-Ausschuss für die Rechte
 des Kindes in Genf herantragen.
 
 Bereits 1999 publizierte die Kindernothilfe die erste Studie über
 ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder. "Nach rund 15 Jahren
 kontinuierlicher Lobbyarbeit von Nichtregierungsorganisationen in
 Deutschland und in vielen anderen Staaten ist der Weg für Kinder-
 Beschwerden in Genf nun endlich frei", freut sich
 Kinderrechtsexpertin Weber.
 
 Andere Menschenrechtskonventionen sehen dieses Verfahren längst
 vor, in der UN-Kinderrechtskonvention fehlte es zunächst. Es wurde
 daher in Form eines Zusatzprotokolls 2011 nachgerüstet. Dieses
 Protokoll regelt auch, dass das Beschwerdeverfahren erst drei Monate
 nach der 10. Ratifizierung, d.h. der völkerrechtlich bindenden
 Anerkennung durch einen Staat, in Kraft tritt. Costa Rica hat diesen
 Schritt nun ermöglicht und als zehnter Staat ratifiziert - nach
 beispielweise Thailand, Bolivien, Gabun und Deutschland.
 
 "Damit haben Kinder weltweit schon bald eine wichtige
 Zusatzoption, um ihre Rechte einzufordern", erläutert Antje Weber.
 Bis der erste Fall tatsächlich in Genf landet, ist allerdings noch
 etwas Geduld nötig: "Eine Bedingung ist, dass der nationale Rechtsweg
 erschöpft wurde." Das kann selbst in Deutschland Jahre dauern.
 "Künftig wird das Verfahren aber an Bedeutung gewinnen und vor allem
 Kindern aus Ländern mit schwachen Justizsystemen bei der
 Verwirklichung ihrer Rechte helfen", ist Weber überzeugt.
 
 Weitere Informationen: www.individualbeschwerde.de
 
 
 
 Kontakt:
 Christian Herrmanny, stellv. Pressesprecher
 Festnetz: 0203.7780-242; mobil: 0178.23 29 667
 E-Mail: christian.herrmanny@knh.de
 
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