| | | Geschrieben am 05-01-2014 Lausitzer Rundschau: Kanzleramt der Lobbyisten
Pofalla und die Folgen - dürfen Politiker in die Wirtschaft gehen?
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 Cottbus (ots) - Auch für Politiker gilt die grundgesetzlich
 garantierte Freiheit der Berufswahl. Und Unternehmen dürfen
 einstellen, wen sie wollen. Die Spielräume für
 Gesetzesverschärfungen, wie sie im Zusammenhang mit dem Fall Ronald
 Pofalla diskutiert werden, sind tatsächlich also wohl eng. Außerdem
 werden in der Debatte unterschiedliche Fälle miteinander vermischt.
 Wenn ein Unternehmen wie Bilfinger sein operatives Geschäft einem
 ehemaligen Ministerpräsidenten wie Roland Koch anvertraut, dann, weil
 es an dessen Managementfähigkeiten glaubt, nicht wegen
 Vetternwirtschaft. Gleiches gilt für Ulrich Wilhelm als
 Fernsehintendant und Jens Weidmann als Präsident der Bundesbank.
 Trotzdem gibt es natürlich auch hier den Verdacht einer Verquickung.
 Regierungen treffen Entscheidungen, ihre Mitglieder können Firmen
 direkt und vor allem indirekt begünstigen. Haben die Betreffenden
 schon zu Amtszeiten auf den neuen, meist viel besser dotierten Job
 geschielt?  Die Vermischung zwischen Amtspflichten und
 wirtschaftlichen Interessen ist besonders nahe liegend, wenn es sich
 um den Wechsel eines Regierungsmitgliedes in eine reine Lobbyfunktion
 handelt, und wenn er direkt aus dem Amt heraus erfolgt. Das betraf
 das Engagement von Altkanzler Gerhard Schröder bei Gazprom. Das
 betrifft aktuell Angela Merkel. Schon drei ihrer Staatsminister -
 Hildegard Müller als oberste Lobbyistin der Energiewirtschaft, Eckart
 von Klaeden für Daimler und jetzt Ronald Pofalla für die Bahn - sind
 diesen Weg gegangen oder haben es vor. Der Hinweis des Kanzleramtes,
 Pofalla sei ja im Dezember aus der Regierung ausgeschieden, man habe
 mit ihm quasi nichts mehr zu tun, ist allzu tricky. Ist die Pforte
 des Kanzleramtes in Wirklichkeit eine Drehtür für Lobbyisten? Bildet
 sich da eine vernetzte Clanstruktur um die Regierungschefin, in der
 man sich kennt, schätzt und nicht vergisst, wenn es darauf ankommt?
 Das ist der böse Schein.  Es gibt nur einen legalen Ausweg: die
 Karenzzeit. Also das Verbot für Regierungsmitglieder vor Ablauf einer
 Frist von zum Beispiel zwei Jahren nach dem Ausscheiden eine
 Tätigkeit in einem Unternehmen aufzunehmen, mit dem man direkt oder
 indirekt befasst war. Eine beim Bundespräsidenten angesiedelte
 Kommission sollte in jedem Einzelfall entscheiden, ob Gründe für eine
 Ausnahme vorliegen - was bei Roland Koch sicher der Fall gewesen
 wäre. Aber von Klaeden hätte dann gleich nach seiner
 Vertragsunterzeichnung das Kanzleramt verlassen und warten müssen,
 ebenso müsste es nun Pofalla. Da der Wert politischer Kontakte
 schnell verfällt, würde eine solche Karenzzeit auch dafür sorgen,
 dass derartige Wechsel künftig seltener werden.  Von der Union und
 ihrer Chefin Angela Merkel darf man angesichts der Vorgeschichte
 keine Einsicht erwarten, wohl aber von der SPD. Sie hat die
 Karenzzeit in ihrem Wahlprogramm versprochen, sie hat die Ankündigung
 einer Regelung im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Nun sollte sie
 ernst machen. Sigmar Gabriels Ministeriumsvertreter hat im
 Aufsichtsrat der Bahn die Möglichkeit, der Personalie Pofalla so
 lange zu widersprechen, bis die Sache befriedigend geregelt ist. Oder
 stecken die Sozialdemokraten schon mit drin im Clan?
 
 
 
 Pressekontakt:
 Lausitzer Rundschau
 
 Telefon: 0355/481232
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