DGbAV: Betriebsrenten sind zukünftig ein unverzichtbarer Teil der Altersabsicherung, weil sich der Staat zurückzieht / Zweitägiger bAV-Kongress mit den Arbeitgebern in Berlin
Geschrieben am 20-03-2009 |   
 
    Berlin/Frankfurt a. M. (ots) - 
     - Querverweis: Video ist unter      http://www.presseportal.de/video und       http://www.presseportal.de/link/mecom.multimedia/ots.video      abrufbar -
     Deutschlands Bevölkerung altert - und die nachfolgenden  Generationen werden das staatliche Rentensystem und dessen Leistungen in der bisherigen Form wohl nicht aufrechterhalten können. Im  3-Schichten- Modell aus staatlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Vorsorge trug bislang das  staatliche Umlageverfahren die Hauptlast. Aber der Staat zieht sich  allmählich zurück. Mit einem auskömmlichen Ruhegeld aus staatlicher  Rente sollten zukünftige Ruheständler nicht rechnen.
     Die entstehende Rentenlücke werden zunehmend die bAV und eigene  Ansparleistungen schließen müssen, zu denen unter anderem die  Riester-Rente gehört. Das machte der Staatssekretär im  Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz-Josef Lersch-Mense,  beim Kongress "Betriebliche Altersvorsorge 2009" deutlich. Der  zweitägige Kongress, der in dieser Woche in Berlin stattfand, wurde  von der DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche  Altersversorgung und der GDA - Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber veranstaltet. Der Kongress stand unter der  Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen  Arbeitgeberverbände (BDA). Alexander Gunkel, Mitglied der BDA-  Hauptgeschäftsführung, bezeichnete die betriebliche Altersvorsorge  als hervorragende Möglichkeit, Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und ans Unternehmen zu binden.
     "Die Finanz- und Wirtschaftskrise geht vorbei - aber der  Facharbeitermangel bleibt", nahm Ulf Kesting, Vorstand der DGbAV,  dieses Argument auf. "Wenn ergänzende Vorsorge für den Ruhestand  immer wichtiger wird, wächst bei den Belegschaften auch das  Bewusstsein für den Wert der bAV". Die DGbAV als bundesweit tätiger  Konzeptionär für betriebliche Versorgungswerke erarbeitet für die  Unternehmen Lösungen zur Optimierung der bAV und hat mit der  Innovation "DGbAV-Clearing-Stelle" eine Institution geschaffen, die  bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes bestehende bAV-Verträge  weiterführt und beim neuen Arbeitgeber verwaltet. Damit macht die  DGbAV die seit 2005 geltende "Portabilität" von Rentenansprüchen bei  einem Arbeitgeberwechsel handhabbar.
     Auf eine Zeitreise bis ins Jahr 2045 nahm Prof. Dr. Bernd  Raffelhüschen die Kongressteilnehmer mit. Der Direktor des  Forschungszentrums Generationenverträge, Institut für  Finanzwissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität, der vehement  bestreitet, dass Demographie etwas mit Zukunftsprognosen zu tun hat - "Die zukünftige Entwicklung unserer Bevölkerung steht längst fest.  Die nachfolgenden Generationen, die unsere Renten und Pensionen  bezahlen sollen, sind bereits geboren" - gibt einen düsteren  Ausblick. Laut Raffelhüschen wird in 15 bis 20 Jahren die Generation  60 plus auf etwa die doppelte Anzahl der heutigen Rentner anwachsen  ("Rentner-Bauch"), aber die potenziell Erwerbstätigen werden dann nur noch drei Viertel der heutigen ausmachen. Dieses zukünftige  Missverhältnis zwischen Verdienern und Ruheständlern - durch die  geringe Geburtenrate der letzten Jahrzehnte verursacht - ist selbst  durch verstärkte Immigration nicht mehr zu "heilen". Es wird die  sozialen Systeme, wie wir sie heute kennen, sprengen. Deshalb ist  nach Raffelhüschen gerade für junge Leute die rechtzeitige Vorsorge  für das Alter über bAV und privates Ansparen unverzichtbar.
     Über die Verbreitung der bAV bei den Betrieben und deren  Belegschaft referierte Dr. Klaus Kortmann von TNS Infratest. Nach den neuesten Erhebungen boten Ende 2007 rund 51 Prozent der Betriebe eine betriebliche Altersversorgung - 20 Prozentpunkte mehr als 2001. Der  prozentuale Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer bAV-Anwartschaft stagniert allerdings seit 2005. Kortmann  stellte fest, dass der Anteil geringer Anwartschaften, die zum  Altersruhegeld nur wenig beisteuern werden, zu hoch ist. Hier bleibt  viel zu tun.
     Lebhaft diskutiert wurden auf dem zweitägigen bAV-Kongress die  aktuellen Entwicklungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung, die auf  die betriebliche Altersversorgung und deren Organisation in den  Unternehmen teilweise erhebliche Auswirkungen haben. So wird das  Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs, das bereits zum  1.9.2009 in Kraft tritt, Mehrbelastungen für die Betriebe bedeuten.  Bei Ehescheidung eines Mitarbeiters ist zukünftig der Arbeitgeber  verpflichtet, die bestehende bAV-Anwartschaft des Mitarbeiters  entsprechend dem so genannten "Ehezeitanteil" in zwei getrennte  Anwartschaften des Mitarbeiters und seines Ehegatten aufzuteilen. Aus einem Versorgungsberechtigten werden durch die Scheidung somit zwei.  Dr. Tamara Voigt vom Pension Management der Bayer AG schilderte, wie  kompliziert solche Anwartschafts-Berechnungen sein können. Die  kurzfristige Einführung neuer Organisations-Tools zur Bewältigung der staatlich verursachten Aufgabe, Realteilung bei unterschiedlichen  bAV-Durchführungswegen vorzunehmen, wird ihrer Meinung nach viele  Unternehmen kurzzeitig überfordern.
     Zum gegenwärtigen Stand der bAV-Rechtsprechung nahm der  Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht, Dr. Gerhardt Reinecke,  Stellung. Zur Sprache kam unter anderem auch der schwelende Streit um die Zillmerung von bAV-Verträgen. Insgesamt referierten und  diskutierten beim Kongress "Betriebliche Altersvorsorge 2009" zwölf  hochrangige Referenten aus Politik, Wissenschaft und Praxis.  Unternehmens- und Verbandsvertreter konnten sich auf diese Weise über aktuelle Entwicklungen und zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten der  bAV hinreichend informieren. Neben den Vorträgen wurden bei zwei  Diskussionsforen die Themen "Solvency II und bAV" sowie - ganz  aktuell in der Finanzkrise - "Assetmanagement und  Versicherungskonzepte für Pensionszusagen und Zeitwertkonten"  behandelt.
  Originaltext:         DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74927 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74927.rss2
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