Bernhardt: Finanzmarktgesetz unumgänglich - weitere Schritte notwendig
Geschrieben am 20-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Zur heutigen 2./3. Lesung des  Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes erklärt der  finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto  Bernhardt MdB:
     Den Finanzmarkt zu stabilisieren ist derzeit eine unserer  wichtigsten Aufgaben. Nur ein funktionierendes Bankenwesen sichert  jedem einzelnen seine Ersparnisse, seine Altersvorsorge, seinen  Lebensstandard. Zugleich ermöglicht er Kredite, mit denen Unternehmen ihre Existenz sichern und expandieren können.
     Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir im Herbst  vergangenen Jahres mit einer gezielten Gesetzesmaßnahme  systemrelevante Banken in Deutschland vor der Insolvenz geschützt.  Ein unabdingbarer Schritt zur Sicherung unseres Wirtschaftssystems,  der sozialen Marktwirtschaft. Mit dem Ergänzungsgesetz zum  Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das wir heute verabschieden,  stellen wir sicher, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Der  Steuerzahler müsste ansonsten befürchten, dass der endgültige  Zusammenbruch maroder Banken am Ende nur mit weiteren Milliarden Euro verhindert werden kann.
     Im Gesetzgebungsverfahren zum Ergänzungsgesetz haben CDU und CSU  an vier wesentlichen Stellen Verbesserungen zum ursprünglichen  Entwurf erzielt:
     1. Um Wettbewerbsverzerrungen mit dem Pfandbrief zu vermeiden,  dürfen Garantien in Zukunft nicht generell fünf Jahre vergeben  werden, sondern nur anteilig und bei einer besonderen Begründung.
     2. Eine Verordnung für eine Enteignung darf nur erlassen werden,  wenn zuvor der Finanz- und Haushaltsausschusses des Deutschen  Bundestags informiert worden sind.
     3. Vor der ultima ratio des Gesetzes, einer Enteignung, muss eine  Hauptversammlung statt finden.
     4. Eine Re-Privatisierung ist nach einer Wiedererholung auf dem  Finanzmarkt zwingend. Schließlich ist der Staat nicht auf Dauer der  bessere Banker.
     Wir wollen das letzte Mittel, eine Enteignung, vermeiden. Unsere  soziale Marktwirtschaft gebietet es, Alternativen zuvor intensiv  auszuloten. Hier darf das Bundesfinanzministerium nicht aus  ideologischen Gründen voranpreschen.
     Weitere Schritte zur Stabilisierung des Finanzmarktes sind darüber hinaus dringend notwendig.
     Bundesfinanzminister und Bundesjustizministerin haben zu lange  Alternativen zu einer Enteignung in unseren bestehenden Gesetzen  vernachlässigt. Ein wie vom Bundeswirtschaftsminister vorgeschlagenes eingeschränktes Insolvenzverfahren ist ebenso ohne erneute  Zeitverzögerung weiter zu entwickeln wie eine Fortentwicklung der  bankaufsichtsrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr nach §§ 46 ff. des Kreditwesengesetzes.
     Unverständlich ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, warum sich  SPD und Bundesfinanzministerium Ausweitungen bei den Regelungen zu  den Verlustvorträgen verschließen. Wir dürfen unsere Länder und  Unternehmen nicht länger in der Krise alleine lassen.
     Der Übertragung toxischer Wertpapiere in Abwicklungsbanken (Bad  Banks), solchen Papieren also, die weiterer Abschreibungen bedürfen,  verschließt sich das Bundesfinanzministerium derzeit ganz. Wir sehen  dringenden Handlungsbedarf, den Finanzmarkt auch an dieser Stelle zu  stabilisieren, ohne die Lasten und Risiken allein dem Steuerzahler  aufzubürden.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
  Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon:  (030) 227-52360 Fax:      (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
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