Europäische Kommission kritisiert Internetverbot für deutsche Lottovermittler / Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird fortgesetzt
Geschrieben am 05-02-2009 |   
 
    Hamburg (ots) - 
  Glücksspielstaatsvertrag ist unverhältnismäßig, ungerechtfertigt und  widersprüchlich
     Die EU-Kommission hat heute in einem Antwortschreiben auf eine  Anfrage von Dr. Werner Langen, EVP-Abgeordneter des Europäischen  Parlaments, den Glücksspielstaatsvertrag erneut als  europarechtswidrig bezeichnet. Entgegen öffentlicher Mutmaßungen,  u.a. aus den Reihen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, ist keine  Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland  beabsichtigt. Die Kommission prüft unter Leitung von Kommissar  McCreevy weiter und wird entsprechende Beschlüsse fassen.
     Die EU-Kommission hält den Glücksspielstaatsvertrag, insbesondere  das Verbot der gewerblichen Lottovermittlung im Internet, für  unverhältnismäßig, ungerechtfertigt und für einen Verstoß gegen  Europarecht. Damit bestätigt die Kommission die jüngsten Urteile des  Oberlandesgerichts Koblenz (vom 20.01.2009) und des  Verwaltungsgerichts Berlin (vom 22.09.2008) zugunsten eines  gewerblichen Spielvermittlers. Die deutschen Vorschriften für das  Glücksspielwesen seien darüber hinaus widersprüchlich und inkohärent, da die gewerbliche Spielvermittlung von Lotto im Internet verboten  ist, Pferdewetten hingegen nicht, und zudem das Angebot an  Spielautomaten stark ausgeweitet wurde.
     Die EU-Kommission hatte mit Mahnschreiben vom 31.01.2008 ein  Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland  eröffnet. Die zentralen Bestimmungen des seit 01.01.2008 gültigen  Glücksspielstaatsvertrages widersprechen nach Ansicht der Kommission  dem Gemeinschaftsrecht. Vor allem geht es hierbei um die Vermittlung  von Lotterien im Internet durch private Anbieter.
     "Die Befürworter des Glücksspielstaatsvertrages brechen bewusst  europäisches Recht", so Norman Faber, Präsident des Deutschen  Lottoverbandes.  "Die verantwortlichen Politiker müssen hier  schnellstens eingreifen und eine europarechtskonforme Regelung für  das deutsche Lotto finden. Es ist nicht nachvollziehbar, wie Brüssel  den deutschen Bundesländern immer wieder die Hand reicht, diese sich  aber brüsk verweigern und auf ihrer Position beharren. So wird  zwangsläufig der Europäische Gerichtshof den Glücksspielstaatsvertrag aus den Angeln heben müssen."
  Originaltext:         Deutscher Lottoverband (DLV) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2
  Pressekontakt: Rüdiger Keuchel 040 - 89 00 39 69 info@deutscherlottoverband.de
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