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Heimrecht: Probleme bundesweit lösen - nicht mit 16 multiplizieren!

Geschrieben am 30-05-2006

Berlin (ots) - Um die Zukunft des Heimrechts - und damit um das
wichtigste Schutzgesetz der in Heimen betreuten Menschen - geht es am
kommenden Freitag, 02. Juni 2006. Dann findet im Bundestag eine
weitere Expertenanhörung zur Föderalismusreform statt. Trotz der
inzwischen offenkundig gewordenen Einsicht der großen Koalition, das
Heimrecht als Bundesgesetz erhalten zu wollen, ist eine Neufassung
des Artikels 74 Grundgesetz nach wie vor geplant. Damit verbunden ist
das Vorhaben, die Zuständigkeit für das Heimrecht an die Länder zu
übertragen.

"Wir werden nicht müde, unsere von Anfang an vertretene Position
zum Heimrecht zu bekräftigen", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Der
bpa vertritt bundesweit über 4.300 private Pflegeeinrichtungen,
darunter mehr als 2.300 Heime. Herbert Mauel: "Es gibt keinen guten
Grund, die heute bestehenden Probleme beim Heimrecht nicht zu lösen,
sondern mit 16 zu multiplizieren. Wir brauchen auch keine
Arbeitsgruppen der Länder zur Koordination der einheitlichen
Umsetzung von 16 verschiedenen Heimgesetzen. Heimbewohnerinnen und
-bewohner müssen sich, unabhängig von der jeweiligen Finanzlage der
Ländern, auf Mindeststandards in der Pflege verlassen können."

Das Heimgesetz, aber auch die Verordnungen des Bundes
(Heimsicherungsverordnung, Heimmindestbauverordnung,
Heimmitwirkungsverordnung sowie Heimpersonalverordnung), bilden
umfassende Schutzrechte zugunsten der in Heimen lebenden Menschen.
Eine Kompetenzverlagerung würde unweigerlich zu länderspezifischen
Anpassungen führen. Herbert Mauel: "Das Heimrecht würde ein
Flickenteppich und der Wohnort des Heimbewohners über dessen Rechte
und die Qualität der Versorgung entscheiden. Angesichts leerer
Haushaltskassen sehen sich die Länder ja jetzt schon gezwungen, die
Anforderungen an die Einrichtungen unter den Vorbehalt der
Finanzierung zu stellen. Allen voran die Refinanzierung der
betriebsnotwendigen Investitionskosten wird den Einrichtungen
zunehmend verweigert."

Der bpa hat in seiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung
darauf hingewiesen, dass mit einer Kompetenzverlagerung Verwerfungen
im Bereich der Pflege zu befürchten wären. Ein Beispiel ist die im
Jahr 2004 gescheiterte Bundesratsinitiative des Landes
Baden-Württemberg: Unter dem Schlagwort "Bürokratieabbau" sollte die
in der Heimpersonalverordnung festgelegte Fachkraftquote von 50% auf
ein Drittel reduziert werden, was unmittelbar zu Lasten der
Pflegequalität der stationär betreuten Menschen gegangen wäre.

Optimistisch stimmt den bpa, dass sich der "politische Wind"
inzwischen gedreht hat und sich Politiker aller Parteien zunehmend
für ein bundesweit einheitliches Heimgesetz aussprechen. Herbert
Mauel: "Frei nach Brecht: Wer A sagt, muss auch B sagen können, wenn
er erkannt hat, dass A falsch war."

Die Stellungnahme zum Download: http://www.bpa.de/27.html.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.


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