Neues Deutschland: zur Entscheidung des EU-Gerichtshofes über den Datentransfer im Flugverkehr in die USA
Geschrieben am 30-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Für nichtig hat der Europäische Gerichtshof das  Abkommen erklärt, mit dem die EU den USA ausdrücklich Zugriff auf  Daten von Flugpassagieren gestattet hat, die in »Gottes eigenem Land« auch nur zwischenlanden wollen. Aber nicht, weil so Privatsphäre und  Grundrechte Millionen Reisender verletzt werden, wie das EU-Parlament in seiner Klage rügte. Damit haben sich die Richter gar nicht  befasst. Sie stellten nur fest, dass Ministerrat und Kommission zu  ihren Entscheidungen in dieser Sache nicht befugt waren.  So weit, so dürftig. Sicher, man kann das Urteil als Ohrfeige auch  für deutsche Politiker wie Schily und Fischer werten. Trotz vieler  Bedenken waren sie ja allzu bereit, die Forderungen der USA zu  erfüllen, ihnen gar noch »angemessenen« Schutz der erpressten Daten  zu attestieren. Obwohl niemand weiß, wozu sie welcher Geheimdienst   auch künftig missbraucht.  Schon deshalb kann man keinen  »guten Tag für Bürgerrechte« feiern.  Bis 30. September hat sogar das Gericht die - rechtswidrige! -  Brüsseler Betriebserlaubnis für den »Datenstaubsauger« der USA in  europäischen Computersystemen verlängert. Und danach werden  Fluggesellschaften wohl auch ohne Rechtsgrundlage alle Angaben  über  Besatzungen und Passagiere übermitteln, die Bushs »Heimatschützer«  abfordern. Man wolle ja nicht die Landerechte riskieren, sagte ein  Lufthansa-Sprecher.  So ist das mit den Bürgerrechten in der EU. Sie gelten nur von Fall  zu Fall  - letztlich, so Bush will.
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