PDSG: Zahnarztpraxen sind keine Datenservicestellen / Die KZBV zur heutigen Bundestagsanhörung
Geschrieben am 27-02-2020 |   
 
 Berlin (ots) - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die heutige  
Bundestagsanhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz zum Anlass genommen, auf  
Forderungen und Positionen hinzuweisen, die die Vertragszahnärzteschaft bei dem  
PDSG an den Gesetzgeber adressiert. Die Zielsetzung des Gesetzes,  
Digitalisierung und Datenschutz im Gesundheitswesen weiter zu stärken, wird von  
der KZBV begrüßt. Allerdings bestehe für den Berufsstand bei dem vorliegenden  
Entwurf erheblicher Änderungsbedarf bei zentralen Aspekten. Dazu zählen  
insbesondere die vorgesehenen Regelungen zu datenschutzrechtlichen  
Verantwortlichkeiten von Zahnärztinnen und Zahnärzten für die  
Telematikinfrastruktur (TI) sowie die geplanten umfassenden Rechte der  
Versicherten zum Zugriff auf TI-Anwendungsdaten und Management der  
elektronischen Patientenakte (ePA) in Praxen. 
 
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Wir  
sehen nach wie vor große Chancen darin, mit der sinnvollen Ausgestaltung der TI  
die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung zu optimieren, sicherer  
miteinander zu kommunizieren und Datenschutz und Datensicherheit  
verantwortungsbewusst und konsequent durchzusetzen. Bei aller grundsätzlichen  
Bereitschaft und Aufgeschlossenheit werden wir aber auch bei diesem Gesetz  
darauf hinwirken, dass Zahnarztpraxen nicht zu Datenservicestellen  
umfunktioniert werden." Digitalisierung müsse unter anderem dazu beitragen,  
Bürokratie zu bewältigen, statt neuen Aufwand durch verpflichtendes  
Datenmanagement zu erzeugen. 
 
Das Anliegen des Gesetzgebers, ein hohes IT-Sicherheitsniveau in der Versorgung  
zu gewährleisten, werde von der KZBV geteilt. "Die Verantwortung für die  
Datensicherheit der Praxis-EDV und für den Internetanschluss liegt zunächst beim 
Praxisinhaber. Dass die TI als solche sicher ist, dafür sind allerdings  
Hersteller und gematik verantwortlich. In diesem Bereich muss der Gesetzgeber  
noch klarere Bestimmungen zur Haftung in Bezug auf Datensicherheit und  
Datenschutz vorsehen, als das im Entwurf des PDSG bislang der Fall ist.  
Zahnärztinnen und Zahnärzte sind für die bestimmungsgemäße Nutzung des  
Konnektors im Rahmen des Beherrschbaren zuständig, nicht aber für die Nutzung  
dezentraler TI-Komponenten. Unsere Verantwortung kann sich immer nur in der  
Praxis bis zum Konnektor selbst erstrecken - und nicht darüber hinaus!",  
bekräftigte Pochhammer. 
 
An mehreren Stellen sieht das PDSG zudem vor, dass Versicherte in den Praxen  
Rechte zur Nutzung von Funktionalitäten der elektronischen Gesundheitskarte  
(eGK) oder der TI haben sollen. Dazu gehört etwa, dass dort auf Verlangen der  
Patienten Daten wie elektronische Medikationspläne oder Notfalldatensätze in der 
ePA eingesehen werden können oder gelöscht werden sollen. "Das würde  
Zahnärztinnen und Zahnärzte mit zusätzlichen administrativen Pflichten belasten, 
die mit der Ausübung ihres Heilberufs nichts zu tun haben. Auch aufgrund des  
bürokratischen Aufwands für Behandlungsabläufe lehnen wir diese Zweckentfremdung 
zahnärztlicher Praxisinfrastruktur als Datenservice- oder Datenmanagementstellen 
ab. Vielmehr plädieren wir dafür, die Infrastruktur von Krankenkassen zur  
TI-Datenverarbeitung zu nutzen und auf zusätzliche Funktionalitäten  
auszuweiten." 
 
Im PDSG enthalten ist des Weiteren die Vorgabe für eine - teils bis zu zwei  
Jahre zurückreichende - elektronische Protokollierung in Praxen. Diese soll  
Aufschluss darüber geben, wer auf TI-Anwendungen zugegriffen hat. "Diese  
ausufernde Pflicht in der angedachten Form ist unverhältnismäßig, unpraktikabel  
und unnötig, daher fordern wir eine versorgungsnahe und praxistaugliche  
Ausgestaltung der Regelung", sagte Pochhammer. Eine entsprechende technische  
Umsetzung wäre allenfalls durch eine aufwendige, kostenintensive Programmierung  
der Praxisverwaltungssysteme möglich. "KZBV und Berufsstand haben aber keine  
Befugnis dazu, PVS-Herstellern Vorschriften für eine Protokollierung zu machen,  
wie sie das PDSG vorsieht." 
 
Die gesamte Stellungnahme der KZBV zum PDSG kann unter www.kzbv.de/pdsg  
abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen zu den Themen Digitalisierung 
und Telematikinfrastruktur. 
 
Pressekontakt: 
 
Kai Fortelka 
Tel: 030 28 01 79 27 
E-Mail: presse@kzbv.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/12264/4531823 
OTS:               Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung 
 
Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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