Tag der Seltenen Erkrankungen: Erfolgsgeschichte fortschreiben
Geschrieben am 27-02-2020 |   
 
 Berlin (ots) - "Der Kampf gegen Seltene Erkrankungen wird seit Inkrafttreten der 
europäischen Orphan-Drug-Gesetzgebung vor 20 Jahren vorangetrieben. Dank eines  
langen Atems der Pharmaindustrie und den richtigen regulatorischen Anreizen  
konnten bereits viele Patienten versorgt werden. Doch nach wie vor ist der  
Bedarf an Forschung und neuen Arzneimitteln groß. Für sehr viele Patienten mit  
einer seltenen Erkrankung gibt es noch keine Therapieoption", sagt Dr. Kai  
Joachimsen, BPI-Hauptgeschäftsführer. "Die neuen Regulierungen des GSAV dürfen  
die Erfolgsgeschichte nicht gefährden." 
 
Mit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung 
(GSAV) kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine anwendungsbegleitende  
Datenerhebung für Arzneimittel verlangen, die unter anderem für die Behandlung  
seltener Erkrankungen eingesetzt werden. 
 
Dazu sagt Dr. Kai Joachimsen: "Das ist gut gemeint, darf aber nicht  
überdimensioniert eingesetzt werden. Der Patientennutzen muss im Vordergrund  
stehen und die Anforderungen müssen verhältnismäßig, das heißt, erforderlich,  
geeignet und angemessen sein. Überbordende Bürokratisierung und zusätzlicher  
Aufwand darf die Entwicklung von Arzneimitteln im Bereich Seltener Erkrankungen  
nicht gefährden. Gerade bei kleinen Patientenkollektiven und seltenen  
Erkrankungen sollte der G-BA die Besonderheiten und Schwierigkeiten der  
Evidenzgenerierung im Auge behalten. 
 
Konkret fordern wir, unter anderem die folgenden Punkte in der Anwendungspraxis  
zu berücksichtigen: 
 
   - Eine anwendungsbegleitende Datenerhebung sollte sich nur auf  
     solche Arzneimittel beschränken, bei denen durch Daten eine  
     höhere Evidenz generiert werden kann als die zur Erstbewertung  
     bestverfügbare Evidenz. 
 
   - Wenn Langzeitdaten aus aktuell laufenden Studien erwartet  
     werden, sollte von einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung  
     abgesehen werden. 
 
   - Die Art der Registererstellung (Protokoll) sollte grundsätzlich  
     nicht interventionell sein; es soll kein unnötiger Mehraufwand  
     für die behandelnden Ärzte entstehen. 
 
   - Für Arzneimittel, bei denen eine  anwendungsbegleitende  
     Datenerhebung nicht in absehbarer Zeit zur Quantifizierung des  
     Zusatznutzens beitragen kann, sollte auch keine beauflagt  
     werden. 
 
   - Bei der Entscheidung über die Beauflagung der Datenerhebung sind 
     deren vorhersehbare Kosten im Hinblick auf die  
     Verhältnismäßigkeit auch vor dem Hintergrund zu erwartender  
     Umsätze mit dem in Rede stehenden Arzneimittel zu gewichten." 
 
Kontakt: 
 
Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123,  
aaumann@bpi.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/21085/4531990 
OTS:               BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie 
 
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
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