"Notfallpatienten müssen von Notfallmedizinern versorgt werden" / DGAI-Präsident kritisiert Referentenentwurf zum neuen Notfallversorgungsgesetz - "Zu wenig auf Erfahrungen zurückgegriffen"
Geschrieben am 20-01-2020 |   
 
 Nürnberg (ots) - Die "Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und  
Intensivmedizin" (DGAI) begrüßt den Reformwillen von Bundesgesundheitsminister  
Spahn: "Es ist Zeit, etwas zu ändern, und es gibt gute Gründe dafür", sagt  
Professor Dr. Rolf Rossaint, der als Präsident der Anästhesie-Fachgesellschaft  
auch zehntausende Notfallmediziner in Deutschland vertritt. Allerdings fordert  
Rossaint Nachbesserungen in dem Referentenentwurf, der Anfang des Monats  
vorgelegt wurde: "Es scheint, dass das Ministerium für die Ausarbeitung kaum auf 
Erfahrungen klinischer Notfallmediziner zurückgegriffen hat." 
 
Der Gesetzesvorschlag aus dem Hause Spahn sieht drei Dinge vor: Die Einführung  
eines gemeinsamen Notfallleitsystems und Integrierter Notfallzentren (INZ) vor.  
Außerdem soll der Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich im System  
der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden. 
 
Aus Sicht der DGAI ist eine Trennung von ambulanter und stationärer  
Notfallversorgung am Krankenhaus, wie es die Sektorentrennung und auch die  
Inhalte des Referentenentwurfs vorsehen, medizinisch nicht sinnvoll: "Ziel muss  
es sein, die Sektorengrenzen zu lösen und die Bereiche im Sinne der  
Patientenversorgung zusammenarbeiten zu lassen", sagt Rossaint. Nur das sei  
ressourcenschonend und zukunftsfähig. 
 
"Notfallversorgung muss sektorenübergreifend sein!" 
 
Rossaint kritisiert vor allem den Vorschlag, dass die Integrierten  
Notfallzentren unter der Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)  
organisiert werden sollen: "Das kann nur mit Hilfe eines erfahrenen klinischen  
Notfallmediziners gehen. Alles andere ist gefährlich!", erklärt Rossaint für die 
DGAI. 
 
Der Vorschlag zu einem INZ, in dem Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte  
die Notfallversorgung gemeinsam übernehmen, sei eine gute Möglichkeit, dem  
sektorenübergreifenden Charakter der Notfallversorgung Rechnung zu tragen. Es  
müsse sichergestellt werden, dass die aktuell bestehende Sektorentrennung  
innerhalb eines INZ abgeschafft wird. Das bedeutet, dass klare  
Organisationsstrukturen aufgebaut und eingehalten werden, sektorenübergreifend,  
nur nach fachlichen Gesichtspunkten strukturiert und patientenzentriert. 
 
Personalmangel wird außer Acht gelassen 
 
In dem Referentenentwurf bleibe auch unklar, ob die INZ ganztägig oder zeitlich  
eingeschränkt zur Verfügung stehen sollen: "Beide Lösungen bedürfen personeller  
Ressourcen", macht Rossaint deutlich. Die aktuellen Entwicklungen und Prognosen  
für den Arbeitsmarkt mit einem erheblichen Personalmangel im Gesundheitswesen  
lasse der Entwurf dabei aber außer Acht. 
 
Die Notfallmediziner aus der Anästhesiologie begrüßen grundsätzlich, dass der  
Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V  
aufgenommen wird. Allerdings lehnen sie es ab, dass damit auch künftige neue 
 
Methoden und Innovationen in der Notfallmedizindurch durch den Gemeinsamen  
Bundesausschuss (G-BA) beurteilt und genehmigt werden müssen. Der G-BA ist unter 
anderem zuständig für Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die  
Krankenversicherten beanspruchen können: "Wir befürchten, dass Genehmigungen  
neuer Therapien in Zukunft nicht mehr so zügig und reibungslos erteilt werden,  
wie bisher", erläutert Rossaint. 
 
"Mehr Effizienz, mehr Leistung und mehr Qualität erreichen" 
 
Zudem solle die im Gesetzentwurf beschriebene "hochspezialisierte medizinische  
Notfallversorgung" durch ärztliches Personal mit Unterstützung eines besonders  
qualifizierten nicht-ärztlichen Personals erbracht werden. 
 
DGAI-Präsident Rossaint fordert: "Wir müssen durch das neue  
Notfallversorgungsgesetz im System mehr Effizienz, mehr Leistung sowie mehr  
Qualität erreichen und die Versorgung bundesweit einheitlich gestalten können." 
 
Pressekontakt: 
 
Medienbetreuung 
"Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin" 
(DGAI) / 
"Berufsverband Deutscher Anästhesisten" (BDA) 
Roritzerstraße 27 
90419 Nürnberg 
 
Telefon: 0171 / 837 873 8 
 
E-Mail:  
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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/70779/4496254 
OTS:               Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin 
(DGAI) 
 
Original-Content von: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), übermittelt durch news aktuell
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