Zahlreiche Änderungen im Gesundheitsbereich 2020
Geschrieben am 27-12-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Dieser Jahreswechsel bringt wieder wichtige Neuregelungen im  
Gesundheitsbereich mit sich, die es lohnt, zu kennen. Unter anderem wird es Apps 
auf Rezept geben, mehr Geld für Zahnersatz und eine Masernimpfpflicht für  
Kinder. Was sich für Sie noch ändert, zeigt unser Überblick. 
 
Digitalisierung im Gesundheitswesen soll gestärkt werden Mit dem  
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Anfang November 2019 durch den Bundestag  
beschlossen wurde, sollen laut Bundesregierung Innovationen im Gesundheitssystem 
gefördert und die Versorgung durch digitale Anwendungen verbessert werden.  
Dieses Gesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, sorgt für viele  
grundlegende Neuregelungen: 
 
   - App auf Rezept: 
 
Ärzte und Psychotherapeuten dürfen ausgewählte Gesundheitsapps auf Rezept  
verordnen. Hierzu zählen zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen  
Einnehmen von Medikamenten helfen oder mit denen sich Blutzuckerwerte  
dokumentieren lassen. Voraussetzung aber ist, dass die Anwendung ihre Prüfung  
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf IT-Sicherheit,  
Datenschutz und Funktionalität bestanden hat und in das Verzeichnis für digitale 
Gesundheitsanwendungen aufgenommen wurde. Die Kassen tragen dann in einer  
einjährigen Testphase die Kosten der App. Die App-Anbieter müssen in dieser Zeit 
nachweisen, dass ihre Software bei einer besseren medizinischen Versorgung  
hilft. 
 
   - Elektronische Patientenakte (ePA): 
 
Spätestens ab dem 1. Januar 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten  
eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Laut Gesetz haben Patienten  
dann auch Anspruch darauf, dass ihre Ärztin oder ihr Arzt Daten in die ePA  
einträgt. Das gilt genauso für eine Behandlung im Krankenhaus. Der Arzt erhält  
für das Anlegen und die Verwaltung der ePA eine Vergütung. Die Nutzung seitens  
der Patienten erfolgt freiwillig. 
 
- Online-Sprechstunde als digitale Hausbesuche: 
 
Ärzte dürfen ab 2020 über ihr Angebot an Videosprechstunden auf ihrer  
Internetseite informieren. So sollen Patienten leichter Praxen finden können,  
die Online-Sprechstunden anbieten. Die ärztliche Aufklärung und Einwilligung für 
eine Videosprechstunde kann jetzt auch im Rahmen der Videosprechstunde selbst  
erfolgen - nicht mehr wie bisher im Vorfeld persönlich. 
 
- Digitale Gesundheitskompetenz schaffen: 
 
Nicht jeder oder jede Versicherte ist gleich fit, was die Nutzung digitaler  
Gesundheitstechnologien angeht. Damit alle Versicherten künftig gleichberechtigt 
und selbstbestimmt an den Möglichkeiten der Digitalisierung teilhaben können,  
müssen die Krankenkassen ihren Versicherten Angebote machen, die die digitale  
Gesundheitskompetenz fördern. 
 
- Weitergabe von Gesundheitsdaten für die Forschung: 
 
Daten zur persönlichen Gesundheit können laut dem Gesetzentwurf pseudonymisiert  
zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung  
übermittelt werden - und zwar ohne, dass der Patient widersprechen kann. Dessen  
Forschungsdatenzentrum soll damit 30 Jahre und länger arbeiten können, wenn es  
etwa um den Kampf gegen Demenz, Krebs oder andere Erkrankungen mit einer langen  
symptomfreien Zeit geht. 
 
Impfung gegen Masern wird für Kinder Pflicht 
 
Ab 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihr Kind ab dem vollendeten  
ersten Lebensjahr die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen  
Masern-Impfungen erhalten hat, bevor es in eine Kita oder Schule aufgenommen  
wird. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen  
werden. Auch alle Mitarbeiter solcher Einrichtungen, wie Erzieher und Lehrer,  
die nach 1970 geboren sind, müssen ab März 2020 gegen Masern geimpft sein. Wer  
sich nicht daran hält, dem kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro drohen.  
Geregelt ist das im Masernschutzgesetz, das vom Bundestag am 14. November 2019  
verabschiedet und vom Bundesrat am 20. Dezember 2019 gebilligt wurde. Die  
Ständige Impfkommission empfiehlt die erste Masern-Impfung im Alter von 11 bis  
14 Monaten, die zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten. 
 
Angehörige von Pflegebedürftigen werden entlastet 
 
Laut Angehörigen-Entlastungs-Gesetz müssen sich die Kinder von Pflegebedürftigen 
künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an  
der Pflege beteiligen. Bisher mussten Kinder zu den Heimkosten für ihre Eltern  
mit beitragen, wenn sie als Alleinstehende mehr als 21.600 Euro netto im Jahr  
verdienten. 
 
Beitragsbemessungsgrenzen gehen nach oben 
 
Same procedure as every year: Auch 2020 werden die Beitragsbemessungsgrenzen für 
die gesetzliche Sozialversicherung an die Lohnentwicklung vom Vorjahr angepasst. 
Und da die Löhne stiegen, steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, und zwar in der 
gesetzlichen Krankenversicherung auf jährlich 56.250 Euro (2019: 54.450 Euro).  
Sie markiert den Grenzwert, bis zu dem das Einkommen bei der Berechnung des  
Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Gleichzeitig  
steigt die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 
- auch Versicherungspflichtgrenze genannt - von 60.750 Euro auf 62.550 Euro. Wer 
2020 in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss diese Grenze 2019  
überschritten haben und 2020 ebenfalls überschreiten. 
 
Höherer Zuschuss bei Zahnersatz 
 
Zahnprobleme? Dann aufgepasst: Im Rahmen des Terminservice- und  
Versorgungsgesetzes gibt es ab Oktober 2020 anstatt 50 Prozent von den  
gesetzlichen Krankenkassen 60 Prozent der Basistherapie als Festzuschuss für  
Brücken, Kronen und Co. Wer mit dem Bonusheft den regelmäßigen Zahnarztbesuch  
und Vorsorge über zehn Jahre nachweist, kann sogar mit bis zu 75 Prozent  
rechnen. Bei fünf Jahren sind es 70 Prozent. In der privaten Krankenversicherung 
sind die vereinbarten Leistungen für den Zahnbereich in den jeweiligen Tarifen  
geregelt. 
 
Arzneimittelversorgung für chronisch Kranke durch Wiederholungsrezept 
 
Wer regelmäßig bestimmte Arzneimittel benötigt, weil er chronisch krank ist,  
kann ab 2020 von seinem Arzt eine Wiederholungsverordnung bekommen. Pro Rezept  
darf der Apotheker nach der Erstausgabe maximal drei weitere Male das Medikament 
ausgeben. Für Privatpatienten gibt es bereits Wiederholungsrezepte in der nun  
auch für die GKV vorgesehenen Form. 
 
Ersatz durch gleiche Wirkstoffe ausgeweitet 
 
Ab 2020 können Apotheker auch bei privat Krankenversicherten, bei  
Beihilfeempfängern sowie Selbstzahlern vom Arzt verschriebene Arzneimittel durch 
Wirkstoffgleiche ersetzen, die preisgünstiger als das Original sind. Die  
"Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der  
Arzneimittelpreisverordnung" hat diese sogenannte Aut-idem-Regelung auch für die 
PKV eingeführt. Die neue Regelung in der PKV setzt allerdings zusätzlich das  
Einverständnis der Versicherten voraus. 
 
Ausbau der Servicestellen für Facharzttermine 
 
116 117 - unter dieser bundesweiten Nummer des ärztlichen Notdienstes erreicht  
man ab 2020 rund um die Uhr auch die so genannten Terminservicestellen der  
Kassenärztlichen Vereinigungen, die telefonisch Termine bei Fachärzten binnen  
vier Wochen vermitteln sollen. 
 
Schon seit 2016 gibt es die Servicestelle, aber sie war bis dato unter  
verschiedenen Nummern je nach Bundesland und zu verschiedenen Uhrzeiten  
erreichbar. 
 
Veränderungen bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 
 
Frauen zwischen 20 und 65 Jahren bekommen ab dem neuen Jahr Post von ihrer  
Krankenkasse: Im fünf-Jahres-Takt werden sie zu einer Früherkennung von  
Gebärmutterhalskrebs eingeladen. Darin ist auch eine Information über Nutzen und 
Risiken des Früherkennungsprogramms enthalten. 
 
Pressekontakt: 
 
Una Großmann 
Leiterin Kommunikation 
una.grossmann@stiftung-gesundheitswissen.de 
T +49 30 4195492-20 
F +49 30 4195492-99 
 
Jonas Windler 
Referent PR und Marketing 
jonas.windler@stiftung-gesundheitswissen.de 
T +49 30 4195492-22 
F +49 30 4195492-99 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/130275/4478354 
OTS:               Stiftung Gesundheitswissen 
 
Original-Content von: Stiftung Gesundheitswissen, übermittelt durch news aktuell
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