Pfeiffer/Willsch: Mittelstand wird weiter von Bürokratielasten befreit
Geschrieben am 13-12-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung wird auf 600.000 Euro angehoben  
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung von 
500.000 Euro auf 600.000 Euro anzuheben. Damit wird der Mittelstand erneut von  
Bürokratielasten befreit und in seiner Liquidität gestärkt. Hierzu erklären der  
wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion  
Joachim Pfeiffer und der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe  
Wirtschaft und Energie Klaus-Peter Willsch: 
 
Pfeiffer: "Bürokratie kostet die deutsche Wirtschaft unnötig Zeit und Geld. Sie  
macht die Produkte und Dienstleistungen teurer und mindert ihre  
Wettbewerbsfähigkeit. Aus diesem Grund setzt sich die unionsgeführte  
Bundesregierung dafür ein, den wachsenden Bürokratieberg abzutragen. Das im  
Oktober verabschiedete Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG 3) war nur ein  
erster Schritt. Mit der nun beschlossenen Anhebung der Ist-Besteuerung zeigt die 
unionsgeführte Bundesregierung, wie ernst es ihr ist, den Mittelstand von  
Bürokratielasten zu befreien. Bürokratieentlastung bleibt jedoch eine  
Daueraufgabe. Deshalb gilt es, noch in dieser Wahlperiode ein weiteres  
Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen sowie jede weitere Chance zur 
Entschlackung bürokratischer Pflichten zu nutzen. Wir als Union werden jede  
Möglichkeit, die sich uns - auch im Rahmen anderer Gesetzesvorhaben - bietet,  
voll ausschöpfen." 
 
Willsch: "Eigentlich sollte die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung bereits  
Teil des BEG 3 sein. Damals kam es allerdings zu keiner Einigung mit dem  
Koalitionspartner. Auch dank der Unterstützung der Arbeitsgruppe Finanzen der  
CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte die längst überfällige Änderung des  
Umsatzsteuergesetzes endlich an ein anderes Gesetzesvorhaben angedockt und am  
gestrigen Donnerstag verabschiedet werden. Künftig können dadurch mehr  
Unternehmen erst nach Zahlungseingang die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen,  
statt bereits im Vorfeld. Unsere Hartnäckigkeit zahlt sich also aus!" Zum  
Hintergrund: Mit dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG I) wurde die  
Buchführungsgrenze der Abgabenordnung auf 600.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr  
angehoben. Kleine und mittelständische Unternehmen, die Umsätze zwischen 500.001 
EUR und 600.000 EUR erzielen, können seitdem zwar die Buchführungsbefreiung in  
Anspruch nehmen. Sie müssen umsatzsteuerrechtlich jedoch höhere  
Aufzeichnungspflichten beachten. Damit lief ein Teil der angestrebten Entlastung 
bisher ins Leere. Jetzt wurden beide Schwellenwerte miteinander harmonisiert. 
 
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