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Neues Gebäudeenergiegesetz steht im Widerspruch zum Klimapaket / VDI-Direktor Appel: "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedeutet einen bau- und energiepolitischen Stillstand"

Geschrieben am 24-10-2019

Düsseldorf (ots) - "Deutschland braucht dringend ein
ambitioniertes, klimagerechtes Gebäudeenergiegesetz", mahnt
VDI-Direktor Ralph Appel. "Der neue Gesetzentwurf steht aus Sicht des
VDI allerdings im Widerspruch zum jüngst beschlossenen Klimapaket der
Bundesregierung. Er enthält keine verschärften Vorgaben hinsichtlich
der Energieeffizienz für Neubauten und für die Sanierung von
Bestandsbauten. Das verhindert Innovationen und trägt nicht zur
Erreichung der Klimaziele bei."

Laut dem kürzlich vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz
müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 Millionen
Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken. Bei einer Neubaurate von
durchschnittlich ein bis zwei Prozent ist daher eine
Sanierungsverpflichtung nahezu unvermeidlich, um die CO2-Reduktion
auch nur annähernd erreichen zu können. Sanierung darf hier nicht nur
die Verbesserung der Gebäudehülle bedeuten, sondern muss mit einer
generellen Verbesserung der Gebäudetechnik einhergehen,
einschließlich einer Nutzung der Sektorenkopplung beispielsweise
durch Beheizung mit klimaneutralem Strom.

Hinsichtlich der Gebäudeenergiebetrachtung zeigt der Gesetzentwurf
keine in der Praxis umsetzbaren Wege zur Bilanzierung auf. Planer,
Energieberater, Ausführende und Bewohner müssen weiterhin mit
Unklarheiten im Verfahren und zweifelhaften Ergebnissen leben. Es
braucht jedoch transparente und nachvollziehbare Berechnungswege für
alle Baubeteiligten, um eine Akzeptanz der Gebäudeenergiebilanzierung
nach den gesetzlichen Vorgaben zu schaffen.

Unabhängig von der Verpflichtung zur Ausstellung eines
bedarfsorientierten Energieausweises, muss im Gesetz die
Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung der tatsächlichen
(Primär-) Energieverbräuche aufgenommen werden. Insbesondere komplexe
Energiekonzepte beinhalten die Gefahr, aufgrund von Nutzerverhalten
oder Fehlbedienungen deutlich mehr Energie zu verbrauchen, als das
dem Bedarfswert entspricht. Hierbei kommt dem Monitoring eine
entscheidende Bedeutung zu. Ein erkannter Mangel erfordert in diesen
Fällen Korrekturen.

Im Bereich der Wohngebäude betrachtet der Gesetzentwurf weiterhin
keine Kühlung, sondern verweist lediglich auf die formale Einhaltung
des sommerlichen Wärmeschutzes. Tatsache ist jedoch, dass Gebäude bei
den zu zunehmenden hohen Sommertemperaturen unkomfortable oder gar
gesundheitsschädliche Raumzustände aufweisen können. Als Konsequenz
kaufen Hausbesitzer und Mieter ineffiziente Kältegeräte im Baumarkt.
Notwendig wäre dagegen eine Förderung weitgehend klimaneutraler
Gebäudekühlungen wie mit regenerativem Strom angetriebene Wärmepumpen
zum Heizen und Kühlen oder Luft-Erdwärmetauscher.

"Es gibt kein Problem mit der Verfügbarkeit von effizienten
Technologien für Gebäude, sondern ein Umsetzungsproblem", sagt Appel.
"Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz gibt Bauherren
keine Planungssicherheit und wird die Erfüllung der Klimaschutzziele
unnötig erschweren und teuer machen."

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Stephan Berends
Telefon: +49 211 6214-276
E-Mail: presse@vdi.de

Original-Content von: VDI Verein Deutscher Ingenieure, übermittelt durch news aktuell


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