Neues Gebäudeenergiegesetz steht im Widerspruch zum Klimapaket / VDI-Direktor Appel: "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedeutet einen bau- und energiepolitischen Stillstand"
Geschrieben am 24-10-2019 |   
 
 Düsseldorf (ots) - "Deutschland braucht dringend ein  
ambitioniertes, klimagerechtes Gebäudeenergiegesetz", mahnt  
VDI-Direktor Ralph Appel. "Der neue Gesetzentwurf steht aus Sicht des 
VDI allerdings im Widerspruch zum jüngst beschlossenen Klimapaket der 
Bundesregierung. Er enthält keine verschärften Vorgaben hinsichtlich  
der Energieeffizienz für Neubauten und für die Sanierung von  
Bestandsbauten. Das verhindert Innovationen und trägt nicht zur  
Erreichung der Klimaziele bei." 
 
   Laut dem kürzlich vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz  
müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 Millionen 
Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken. Bei einer Neubaurate von  
durchschnittlich ein bis zwei Prozent ist daher eine  
Sanierungsverpflichtung nahezu unvermeidlich, um die CO2-Reduktion  
auch nur annähernd erreichen zu können. Sanierung darf hier nicht nur 
die Verbesserung der Gebäudehülle bedeuten, sondern muss mit einer  
generellen Verbesserung der Gebäudetechnik einhergehen,  
einschließlich einer Nutzung der Sektorenkopplung beispielsweise  
durch Beheizung mit klimaneutralem Strom. 
 
   Hinsichtlich der Gebäudeenergiebetrachtung zeigt der Gesetzentwurf 
keine in der Praxis umsetzbaren Wege zur Bilanzierung auf. Planer,  
Energieberater, Ausführende und Bewohner müssen weiterhin mit  
Unklarheiten im Verfahren und zweifelhaften Ergebnissen leben. Es  
braucht jedoch transparente und nachvollziehbare Berechnungswege für  
alle Baubeteiligten, um eine Akzeptanz der Gebäudeenergiebilanzierung 
nach den gesetzlichen Vorgaben zu schaffen. 
 
   Unabhängig von der Verpflichtung zur Ausstellung eines  
bedarfsorientierten Energieausweises, muss im Gesetz die  
Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung der tatsächlichen  
(Primär-) Energieverbräuche aufgenommen werden. Insbesondere komplexe 
Energiekonzepte beinhalten die Gefahr, aufgrund von Nutzerverhalten  
oder Fehlbedienungen deutlich mehr Energie zu verbrauchen, als das  
dem Bedarfswert entspricht. Hierbei kommt dem Monitoring eine  
entscheidende Bedeutung zu. Ein erkannter Mangel erfordert in diesen  
Fällen Korrekturen. 
 
   Im Bereich der Wohngebäude betrachtet der Gesetzentwurf weiterhin  
keine Kühlung, sondern verweist lediglich auf die formale Einhaltung  
des sommerlichen Wärmeschutzes. Tatsache ist jedoch, dass Gebäude bei 
den zu zunehmenden hohen Sommertemperaturen unkomfortable oder gar  
gesundheitsschädliche Raumzustände aufweisen können. Als Konsequenz  
kaufen Hausbesitzer und Mieter ineffiziente Kältegeräte im Baumarkt.  
Notwendig wäre dagegen eine Förderung weitgehend klimaneutraler  
Gebäudekühlungen wie mit regenerativem Strom angetriebene Wärmepumpen 
zum Heizen und Kühlen oder Luft-Erdwärmetauscher. 
 
   "Es gibt kein Problem mit der Verfügbarkeit von effizienten  
Technologien für Gebäude, sondern ein Umsetzungsproblem", sagt Appel. 
"Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz gibt Bauherren  
keine Planungssicherheit und wird die Erfüllung der Klimaschutzziele  
unnötig erschweren und teuer machen." 
 
   Der VDI - Sprecher, Gestalter, Netzwerker 
 
   Die Faszination für Technik treibt uns voran: Seit 160 Jahren gibt 
der VDI Verein Deutscher Ingenieure wichtige Impulse für neue  
Technologien und technische Lösungen für mehr Lebensqualität, eine  
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Deutschlands. Als Sprecher der Ingenieure und der Technik gestalten  
wir die Zukunft aktiv mit. Mehr als 12.000 ehrenamtliche Experten  
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