Winkelmeier-Becker/Sensburg: Großer Erfolg für die Opfer des SED-Unrechtsregimes
Geschrieben am 24-10-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Bundestag beschließt Entfristung der  
SED-Rehabilitierungsgesetze 
 
   Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur  
Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der  
politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. Dazu  
erklären die rechtspolitische Sprecherin der  
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der  
zuständige Berichterstatter, Patrick Sensburg: 
 
   Winkelmeier-Becker: "Auch 30 Jahre nach dem Ende der DDR ist die  
Aufarbeitung des SED-Unrechts immer noch nicht beendet. Dies belegen  
die nach wie vor sehr hohen Zahlen bei den Anträgen auf  
Rehabilitierung. Wir wollen mit diesem Gesetz ausdrücklich  
anerkennen, dass Menschen einen hohen Preis für ihre politische  
Haltung gezahlt haben. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir an  
verschiedenen Stellen erheblich nachbessern. Wir haben entschieden,  
dass die Opfer der politischen Verfolgung in Zukunft eine monatliche  
Zuwendung bereits dann erhalten, wenn sie eine Freiheitsentziehung  
von insgesamt 90 statt 180 Tagen erlitten haben. Auch die durch die  
Verfolgungsmaßnahmen erlittenen Nachteile von damaligen Schülern  
wurden bedacht. Diese bekommen unter bestimmten Voraussetzungen  
Zugang zu Ausgleichleistungen. Auch werden die Zwangsadoptionen in  
der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR der wissenschaftlichen 
Forschung zugänglich gemacht. Ferner haben wir die sogenannte  
Opferrente und die Ausgleichsleistungen erhöht und eine regelmäßige  
Überprüfung der Höhe in einem fünfjährigen Turnus gesetzlich  
vorgeschrieben." 
 
   Sensburg: "Wir als CDU/CSU-Fraktion setzen uns seit Jahren stark  
für die Aufarbeitung des SED-Unrechts ein. Dennoch gibt es viele  
Betroffene, die auch nach dreißig Jahren noch nicht oder nicht  
ausreichend für die von ihnen erlittenen Schädigungen Anerkennung  
gefunden haben und die weiterhin auf das Durchsetzen ihrer Ansprüche  
warten. Deshalb freut es mich sehr, dass wir mit diesem Gesetz ein  
notwendiges und richtiges Signal für die Opfer des  
SED-Unrechtsregimes setzen. 
 
   Geschädigten, die erst spät den Weg zu einem  
Rehabilitationsverfahren gehen können, droht nun kein Verlust der  
Rehabilitierungsmöglichkeit zum Jahresende 2019. Die  
Rehabilitierungsgesetze werden entfristet. Ein wichtiger Schritt ist  
es auch, die Lage der ehemaligen Heimkinder zu verbessern, welche als 
Säuglinge oder Kleinkinder in den Einrichtungen landeten und zum Teil 
bis heute nicht wissen, warum. Umfasst sind auch Kinder und  
Jugendliche, deren Bezugspersonen aus politischen Gründen in Haft  
genommen wurden. Zudem ist es für den neuen, zusätzlichen Anspruch  
nach § 18 Absatz 4 StrRehaG für die ehemaligen DDR-Heimkinder  
unerheblich, ob die strafrechtliche Rehabilitierung zeitlich vor oder 
nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen abgelehnt wurde oder  
wird. Ein weiterer Erfolg ist, dass nun auch Opfer von als  
rechtsstaatswidrig festgestellten Zersetzungsmaßnahmen erfasst werden 
und eine Einmalzahlung erhalten. Unter Einbeziehung und  
Mitberücksichtigung der verschiedenen Situationen der Betroffenen  
wurde insgesamt ein geeigneter Ausgleich gefunden." 
 
   Hintergrund: Der Bundestag hat heute den Entwurf eines Gesetzes  
zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer  
der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in 2./3.-Lesung  
beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf, der eine Vorgabe des  
Koalitionsvertrages umsetzt, werden die  
SED-Unrechtsbereinigungsgesetze dauerhaft entfristet. Ferner sieht  
der Gesetzentwurf Verbesserungen für die Entschädigung von  
DDR-Heimkindern vor, die Opfer politischer Verfolgung waren sowie für 
die Gruppe der verfolgten Schüler. Zugleich setzt die Koalition ein  
dringendes Anliegen von CDU und CSU um, die wissenschaftliche  
Forschung zu Fällen von Zwangsadoption in der Sowjetischen  
Besatzungszone und in der DDR zu stärken. 
 
 
 
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