Abschiebehafteinrichtung am Münchner Flughafen: CSU-Fraktion bekräftigt Notwendigkeit und Nutzen
Geschrieben am 24-10-2019 |   
 
 München (ots) - In der gemeinsamen Sitzung des Haushalts-, Rechts- 
und Innenausschusses hat die CSU-Fraktion deutlich gemacht, dass die  
Abschiebehafteinrichtung am Münchner Flughafen auch nach Auslaufen  
des aktuellen Mietvertrags dort bleiben soll und weiter benötigt  
wird. Grund ist nach Ansicht der Fraktion die zentrale Bedeutung der  
Einrichtung für die bayerischen Abschiebeflüge. Sie ermöglicht kurze  
Wege und schnelle Reaktionszeiten und sorgt so für eine effiziente  
und schnelle Rückführung von Asylbewerbern ohne Bleiberecht. 
 
   Dazu Petra Guttenberger, Vorsitzende des Rechtsausschusses: "Der  
große Vorteil einer Abschiebeeinrichtung am Flughafen besteht darin,  
dass es einen kurzen und effizienten Weg gibt, nicht Ausreisewillige  
in ihre Herkunftsländer zurückzuführen." 
 
   "Deshalb halten wir diese Einrichtung für zwingend erforderlich  
und dringend notwendig zur Durchsetzung des geltenden Rechts",  
ergänzt der zuständige Berichterstatter im Haushaltsausschuss Steffen 
Vogel. 
 
   Für die CSU-Fraktion steht dabei generell fest, so Petra  
Guttenberger: "Menschen die unter die Genfer Flüchtlingskonvention  
fallen, politisch verfolgt werden oder subsidär geschützt werden  
erhalten in Deutschland Asyl. So sieht es die gesetzliche Lage vor.  
Wer aber keines dieser Kriterien erfüllt, der muss konsequenterweise  
unser Land wieder verlassen." Den weiteren Weg für die Finanzierung  
der ab 2021 dann geplante dauerhaften, kombinierten Transit- und  
Abschiebehafteinrichtung am Flughafen wird der zuständige  
Haushaltsausschuss in der nächsten Sitzungswoche beraten. 
 
 
 
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Telefon: 089/4126-2496 
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