| | | Geschrieben am 17-07-2019 Deutsche Umwelthilfe erwirkt erstes Gerichtsurteil gegen Online-Handel: Ausgediente Elektrogeräte müssen kostenfrei zurückgenommen werden
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 Berlin (ots) - Wichtiger Erfolg für Millionen Kunden von
 Online-Händlern in Deutschland: Landgericht Duisburg verurteilt
 Netto-Online zur Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräten wie
 defekten LED- und Energiesparlampen und bestärkt die gesetzlichen
 Rückgaberechte von Verbrauchern - Erstmals wurde ein Online-Händler
 gerichtlich zur Einhaltung der Rücknahmepflichten des Elektrogesetzes
 verurteilt - Deutsche Umwelthilfe fordert von Behörden endlich
 eigenständige wirksame Kontrollen der Rücknahmepflicht - Händler
 sollten ihre Kunden aktiv über Rückgabemöglichkeiten informieren und
 Altlampen unkompliziert an stationären Abgabestellen zurücknehmen
 
 Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Duisburg
 eine wichtige Entscheidung zur Rückgabe von Elektroaltgeräten
 errungen. Demnach muss der Online-Händler NeS GmbH (Netto-Online.de)
 ausgediente Altlampen zurücknehmen. Dies ist das erste Urteil seit
 Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) am 24.
 Juli 2016, das die Pflicht des Handels zur Rücknahme von
 Elektroschrott auch für Online-Händler bestätigt. Die Entscheidung
 des Gerichts stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern
 bei der Rückgabe von Elektroschrott. Der Umwelt- und
 Verbraucherschutzverband fordert auch von anderen Online-Händlern
 eine umfassende Verbraucherinformation sowie eine unkomplizierte
 Rücknahme von Elektroaltgeräten an stationären Sammelstellen.
 
 "Es ist ein weiteres Beispiel für Behördenversagen, dass die DUH
 im Rahmen ihrer ökologischen Marktüberwachung Netto-Online
 gerichtlich zur Einhaltung seiner gesetzlichen Rücknahmepflichten von
 Elektroschrott verurteilen lassen musste. Die eigentlich für den
 Vollzug solcher Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze zuständigen
 Marktüberwachungsbehörden der Länder bleiben untätig und lassen
 Konsumenten mit den Altgeräten allein. Dies belastet unsere Umwelt
 und die Gesundheit der Bürger, da es sich gerade bei
 quecksilberhaltigen Energiesparlampen um besonders
 schadstoffbelasteten Abfall handelt. Jetzt kommt es darauf an, dass
 nicht nur Netto-Online die Rücknahme von Altlampen für Verbraucher
 möglichst einfach und umweltgerecht umsetzt, sondern alle
 Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen", sagt der
 Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch.
 
 Tests der DUH haben wiederholt erhebliche Probleme bei der
 Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel aufgezeigt. Die DUH
 fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, eigene verdeckte
 Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe Bußgelder zu
 verhängen. Solange die Behörden untätig bleiben, wird die DUH die
 ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter kontrollieren und
 notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen.
 
 Im vorliegenden Fall nutzte Netto-Online einen Service der
 Noventiz Digital GmbH und verwies Verbraucher, die ausgediente
 Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, an das Rücknahmesystem
 Electroretoure24.de. Richtigerweise schloss Electroretoure24 den
 Versand von Beleuchtungskörpern per Paketversand aufgrund der
 Bruchgefahr und des Schadstoffgehalts aus. Verbraucher wurden jedoch
 nicht ausreichend über ihre in diesem Fall geltenden Rückgaberechte
 informiert. Bei Rückgabetests der DUH verwies Electroretoure24 zudem
 für kaputte Energiesparlampen auf die Abgabestellen im stationären
 Handel ohne - wie gesetzlich verpflichtet - eigene
 Rückgabemöglichkeiten zu benennen.
 
 Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in der rechtlichen
 Auseinandersetzung vertrat, betont die Bedeutung des Urteils für den
 Verbraucherschutz: "Mit dem Urteil des Landgerichts Duisburg vom 27.
 Juni 2019 wurde nunmehr ein Online-Händler zur Einhaltung der
 Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz auch für LED- und
 Energiesparlampen verurteilt. Das Landgericht Duisburg stellt mit
 diesem Präzedenzfall klar, dass es sich bei der Rücknahmepflicht um
 eine wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung handelt und dem
 Schutz der Verbraucher dient. Das Gericht bestätigt, dass
 rücknahmepflichtige Händler eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen
 müssen und nicht etwa auf die Abgabestellen bei anderen Händlern oder
 kommunalen Wertstoffhöfen verweisen dürfen."
 
 "Es ist erschreckend, dass wir mit unseren Tests gerade bei
 besonders schadstoffhaltigem Elektroschrott, wie etwa Altlampen,
 immer wieder Probleme bei der Rücknahme feststellen. Auch der
 Online-Handel sollte flächendeckend Rückgabestellen zur Sammlung
 alter Elektrogeräte schaffen und Verbraucher auf den Produktwebseiten
 aktiv auf ihre Rückgaberechte hinweisen. Versteckte Informationen im
 Internet und langwieriger Mailverkehr stellen Hindernisse dar, die
 leicht zu einer falschen Entsorgung führen. Dies gilt umso mehr für
 quecksilberhaltige Energiesparlampen und LED-Lampen, die sich oft
 nicht voneinander unterscheiden lassen", kritisiert der
 Stellvertretende Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH,
 Philipp Sommer.
 
 Das am 27. Juni 2019 verkündete Urteil des Landgerichts ist noch
 nicht rechtskräftig.
 
 Hintergrund: Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte
 Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die
 Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern
 verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die
 kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf
 eines ähnlichen Neugeräts möglich. Mit einer Rücknahmemenge von
 101.943 Tonnen im Jahr 2018 leistet der Handel bisher nur einen
 geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. Insgesamt fallen in
 Deutschland etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Mit
 einer Sammelmenge von 836.907 Tonnen Elektroaltgeräten erreichte
 Deutschland in 2017 eine Sammelquote von 45,08 Prozent. Deutschland
 wird nach Einschätzung der DUH damit die für 2019 festgelegte,
 verpflichtende EU-Sammelquote von 65 Prozent massiv verfehlen.
 
 Links:
 DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im
 Online-Handel: http://l.duh.de/p180323
 Urteil des Landgerichts Duisburg: http://l.duh.de/p170717
 Stellungnahme der DUH zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
 https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
 Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen zur
 Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
 https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
 
 
 
 Pressekontakt:
 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
 0171 3649170, resch@duh.de
 
 Roland Demleitner, Rechtsanwalt
 06431 7780790, rd@roland-demleitner.de
 
 Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
 030 2400 867 462, sommer@duh.de
 
 DUH-Pressestelle:
 Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
 030 2400867-20, presse@duh.de
 www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
 www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe/
 
 Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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