EuGH-Urteil zu Honorarordnung für Architekten und Ingenieure / 
Urteil hat keine Auswirkungen auf die Gebührenordnung für Ärzte
Geschrieben am 04-07-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Berlin - Zum heutigen Urteil des Europäischen  
Gerichtshofs (EuGH) im Klageverfahren über die Honorarordnung für  
Architekten und Ingenieure (HOAI) erklärt Bundesärztekammer-Präsident 
Dr. Klaus Reinhardt: 
 
   "Eine staatliche Gebührenordnung wie die Gebührenordnung für Ärzte 
(GOÄ) erfüllt eine doppelte Schutzfunktion: Durch Festschreibung von  
Höchstsätzen schützt sie die Patienten vor wirtschaftlicher  
Überforderung, durch Festlegung von Mindestsätzen schützt sie vor  
unangemessenen Dumpingpreisen und damit vor eventuell nicht  
qualitätsgesicherten Leistungen. 
 
   Der Europäische Gerichtshof hat diese Schutzzwecke in seiner  
Entscheidung zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  
grundsätzlich anerkannt. Er hält die HOAI im Wesentlichen deshalb für 
unverhältnismäßig, weil die Planungsleistungen nicht ausschließlich  
von Architekten und Ingenieuren erbracht werden dürfen, sondern auch  
von Personen, die ihre fachlichen Qualifikationen nicht nachgewiesen  
haben. Die ärztliche Gesundheitsversorgung in Deutschland ist  
Ärztinnen und Ärzte vorbehalten. Nach Auffassung der  
Bundesärztekammer hat die Entscheidung des EUGH daher keine  
Auswirkungen auf die GOÄ." 
 
 
 
Pressekontakt: 
Samir Rabbata 
Pressesprecher 
Bundesärztekammer 
 
Herbert-Lewin-Platz 1 
10623 Berlin 
Fon +49 30 400 456 - 700 
Fax +49 30 400 456 - 707 
mobil: 0160 / 364 51 84 
presse@@baek.de 
 
Twitter: https://twitter.com/BAEK_Sprecher 
 
Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell
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