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Kölner Stadt-Anzeiger: Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs: Nominierung von der Leyens war Bruch des Koalitionsvertrags durch Merkel/Michael Bertrams: Verweis auf Enthaltung im europäischen R

Geschrieben am 04-07-2019

Köln (ots) - Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für
Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die Nominierung Ursula von
der Leyens (CDU) als EU-Kommissionspräsidentin als "klaren Bruch des
Koalitionsvertrags" durch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
bezeichnet. "Merkel war nicht legitimiert, die
Verteidigungsministerin vorzuschlagen oder einen entsprechenden
Vorschlag - von wem auch immer er gekommen sein mag - zu akzeptieren
und sich anschließend an der Nominierung durch den Rat der Staats-
und Regierungschefs zu beteiligen", sagte der Jurist dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe). Das Argument, Merkel habe sich in
der Abstimmung der 28 Staats- und Regierungschefs der Stimme
enthalten, geht nach Bertrams' Worten "so sehr am Problem vorbei,
dass es nur scheinheilig genannt werden kann: nach außen brav, nach
innen gerissen". Bertrams begründete seine Position mit einer
Bestimmung im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Über die
Arbeit der Bundesregierung heißt es dort: Im Kabinett wird in Fragen,
die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind,
keine Seite überstimmt. "Was ist die Nominierung für das wohl
wichtigste Amt auf europäischer Ebene anderes als eine Frage von
grundsätzlicher Bedeutung?", fragte Bertrams. Zwar sei der
Koalitionsvertrag eine politische Übereinkunft. "Aber auch dafür
gilt: Vertragswidriges Verhalten ist ein Rechtsbruch. Was sonst?
Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, das ist ein
wesentlicher Rechtsgrundsatz." Die Kanzlerin habe das Votum der SPD
für das "Spitzenkandidaten-Prinzip" bei der Auswahl des neuen
EU-Kommissionspräsidenten ignoriert.



Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080

Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell


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