Kölner Stadt-Anzeiger: Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs: Nominierung von der Leyens war Bruch des Koalitionsvertrags durch Merkel/Michael Bertrams: Verweis auf Enthaltung im europäischen R
Geschrieben am 04-07-2019 |   
 
 Köln (ots) - Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für 
Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die Nominierung Ursula von 
der Leyens (CDU) als EU-Kommissionspräsidentin als "klaren Bruch des  
Koalitionsvertrags" durch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)  
bezeichnet. "Merkel war nicht legitimiert, die  
Verteidigungsministerin vorzuschlagen oder einen entsprechenden  
Vorschlag - von wem auch immer er gekommen sein mag - zu akzeptieren  
und sich anschließend an der Nominierung durch den Rat der Staats-  
und Regierungschefs zu beteiligen", sagte der Jurist dem "Kölner  
Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe). Das Argument, Merkel habe sich in  
der Abstimmung der 28 Staats- und Regierungschefs der Stimme  
enthalten, geht nach Bertrams' Worten "so sehr am Problem vorbei,  
dass es nur scheinheilig genannt werden kann: nach außen brav, nach  
innen gerissen". Bertrams begründete seine Position mit einer  
Bestimmung im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Über die  
Arbeit der Bundesregierung heißt es dort: Im Kabinett wird in Fragen, 
die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind,  
keine Seite überstimmt. "Was ist die Nominierung für das wohl  
wichtigste Amt auf europäischer Ebene anderes als eine Frage von  
grundsätzlicher Bedeutung?", fragte Bertrams. Zwar sei der  
Koalitionsvertrag eine politische Übereinkunft. "Aber auch dafür  
gilt: Vertragswidriges Verhalten ist ein Rechtsbruch. Was sonst?  
Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, das ist ein  
wesentlicher Rechtsgrundsatz."  Die Kanzlerin habe das Votum der SPD  
für das "Spitzenkandidaten-Prinzip" bei der Auswahl des neuen  
EU-Kommissionspräsidenten ignoriert. 
 
 
 
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