| | | Geschrieben am 27-06-2018 Rheinische Post: BGH urteilt richtig
Kommentar Von Georg Winters
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 Düsseldorf (ots) - Der Bundesgerichtshof hat im juristischen
 Streit um die Lebensversicherungen die richtige Entscheidung
 getroffen - eine Entscheidung, die die Solidargemeinschaft stärkt.
 Müssten die Lebensversicherer in großem Stil Wertpapiere mit hoher
 Verzinsung verkaufen, um die Ansprüche aus den auslaufenden Verträgen
 zu erfüllen, wäre nämlich für jene, deren Policen später enden,
 nichts mehr übrig. Das kann nicht sein. In der Lebensversicherung
 kann es nicht Kunden erster und zweiter Klasse geben, lautet die
 einfache Erkenntnis. Schuld an der Misere sind auch Europas
 Zentralbanker. Nicht nur die Sparer und Anleger, sondern auch die
 Lebensversicherer sind Opfer einer Nullzinspolitik der Europäischen
 Zentralbank geworden, deren Sinnhaftigkeit man anzweifeln darf, weil
 durchschlagend positive Wirkung in den wirtschaftlichen
 Krisenregionen des Kontinents ausgeblieben ist. So lange sich bei den
 Zinsen nichts ändert, ist die Perspektive für das Produkt
 Kapitallebensversicherung schlecht. Des Deutschen vermeintlich
 liebstes Kind in Sachen Altersvorsorge ist in Wirklichkeit ein
 Sorgenkind.
 
 
 
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 Redaktion
 
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