| | | Geschrieben am 27-06-2018 Mitteldeutsche Zeitung: Sachsen-Anhalt/Politik
Tiefstand bei Organspenden: Experte kritisiert Verhältnisse an Kliniken
 | 
 
 Halle (ots) - Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission
 Organtransplantation der Deutschen Ärztekammer, stellt sich nicht
 hinter die Forderungen nach einer Widerspruchslösung bei der
 Organspende. "Meiner Meinung nach ist es zweitrangig, ob wir eine
 Entscheidungs-, Zustimmungs- oder eine  Widerspruchslösung haben",
 sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung
 (Mittwoch-Ausgabe) . "Was nützt eine Widerspruchslösung, wenn auf den
 Intensivstationen der Gedanke der Organspende gar nicht entwickelt
 werden kann, wenn einfach die Zeit fehlt", fügte er hinzu. Zwar sei
 es richtig, dass in Ländern, in denen die Widerspruchslösung gelte,
 die Zahl der Spender höher sei als in Deutschland. Das sei aber
 nicht allein entscheidend. "Denn in diesen Ländern ist traditionell
 die Aufmerksamkeit für die Organspende höher. Dort wird diesem Thema
 im Klinikalltag mehr Zeit eingeräumt. Und auch die Strukturen sind
 darauf ausgerichtet." Außerdem, bei genauerer Betrachtung
 praktizierten diese Länder eigentlich die Zustimmungslösung. Denn es
 ist ja praktisch unvorstellbar, dass ein Arzt den Angehörigen nach
 einem womöglich schockierenden Todesfall sagt: Jetzt gehen wir in den
 OP und entnehmen ihrem Verstorbenen die Organe, weil kein Widerspruch
 vorliegt." Er  werde  auch bei einer Widerspruchslösung nicht gegen
 ihren Willen handeln. "Insofern ist es nicht entscheidend, ob wir
 eine Widerspruchs- oder Zustimmungslösung praktizieren. Entscheidend
 sind meines Erachtens ausreichend Zeit für das Engagement der Ärzte
 und Pflegenden auf den Intensivstationen und die notwendigen
 strukturellen Anpassungen." Im vergangenen Jahr hatte die
 deutschlandweite Zahl der Organspender mit 797 den tiefsten Stand
 seit 20 Jahren erreicht. Seitdem wird von Ärzten und Politikern der
 Ruf nach einer Widerspruchslösung lauter. Dabei kommt als
 Organspender in Frage, wer zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht
 ausdrücklich widersprochen hat. In Deutschland gilt die
 Entscheidungslösung, nach der die Organentnahme nur zulässig ist,
 wenn eine Zustimmung vorliegt.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Mitteldeutsche Zeitung
 Hartmut Augustin
 Telefon: 0345 565 4200
 hartmut.augustin@mz-web.de
 
 Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
 
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