| | | Geschrieben am 21-06-2018 Connemann/Stegemann: Deutschland ist mit der Düngeverordnung bereits auf gutem Weg
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 Berlin (ots) - Nitrat-Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezieht
 sich nicht auf die neue Düngeverordnung
 
 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland heute wegen
 unzureichender Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie verurteilt. Dazu
 erklären die Stellvertretende Vorsitzende der
 CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der Vorsitzende der
 Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:
 
 Gitta Connemann: "Der Europäische Gerichtshof schafft Klarheit.
 Denn er bestätigt, dass die frühere Umsetzung der
 EU-Nitrat-Richtlinie nicht ausreichte. Es bestand Handlungsbedarf.
 Darauf hat die Bundesregierung bereits im letzten Jahr reagiert. Die
 neue Düngeverordnung ist scharf. Sie stellt Höfe und Kommunen vor
 große Herausforderungen. Deutschland ist also schon auf dem Weg. Und
 das ist gut so.
 
 Für die Unionsfraktion ist klar: Grundwasserschutz muss stets
 Vorrang haben. Zugleich brauchen wir auch in Zukunft einen
 zukunftsfähigen Ackerbau in Deutschland. Dafür müssen unsere
 Bauernfamilien ihre Pflanzen weiterhin gezielt mit Nährstoffen
 versorgen können.
 
 Für dieses ausgewogene Verhältnis soll die neue Düngeverordnung
 sorgen. Allerdings hatte die neue Verordnung bisher keine Zeit,
 wirklich zu wirken. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich aus dem
 Urteil Rückschlüsse auf die neue Düngeverordnung ziehen lassen. Wir
 werden die Urteilsbegründung nun sorgfältig auswerten. Dabei
 unterstützen wir unsere Bundesministerin Julia Klöckner, die
 Schlussfolgerungen aus dem Urteil in ihre Ackerbaustrategie
 einfließen zu lassen. Mit einer Ackerbaustrategie, die gerade bei der
 Düngung auf die Chancen der Digitalisierung und
 Präzisionslandwirtschaft setzt, können wir die gesellschaftliche
 Akzeptanz unserer Landwirte weiter stärken."
 
 Albert Stegemann: "Festzuhalten ist, dass sich das
 Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und das Urteil des
 EuGH auf die alte Düngeverordnung aus dem Jahr 2006 beziehen. Mit der
 Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 hat Deutschland seine
 Hausaufgaben gemacht und deutlich strengere Düngevorschriften zum
 Gewässerschutz beschlossen. Jetzt gilt es, nach vorne zu schauen und
 unseren Landwirten Rückenwind zu geben bei der Umsetzung des neuen,
 verschärften Düngerechts. Wir brauchen eine gezielte
 Forschungsförderung, um Innovationen im Bereich der Gülleaufbereitung
 zu entwickeln. Gleichzeitig müssen unsere Landwirte aber auch die
 Möglichkeit erhalten, ausreichend Lagerraum für Wirtschaftsdünger zu
 schaffen, um diesen bedarfsgerecht ausbringen zu können. Das ist
 aktiver Trinkwasserschutz."
 
 
 
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 CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Pressestelle
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 Fax:      (030) 227-56660
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