| | | Geschrieben am 21-06-2018 Rabattvertragsmarkt prüfen: BPI begrüßt Forderung der Gesundheitsministerkonferenz
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 Berlin (ots) - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll die
 Rabattverträge prüfen. Das hat die heutige
 Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen. Der Bundesverband der
 Pharmazeutischen Industrie begrüßt das Gesuch an das Ministerium.
 Dazu BPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Zentgraf: "Der Gesetzgeber
 hat sich die Themen Lieferengpässe und Versorgungssicherheit auf die
 Fahne geschrieben. Die Länder haben erkannt, dass hierfür der
 Rabattvertragsmarkt reformiert werden muss."
 
 Dass Kostendämpfung kein Allheilmittel für eine zukunftssichere
 Gesundheitsversorgung ist, wird immer mehr bewusst. Denn trotz
 vielfältiger Maßnahmen in den vergangenen Jahren sind Lieferengpässe
 weiterhin ein Problem. Die Gesundheitsministerkonferenz hat daher das
 BMG gebeten, die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer
 Maßnahmen zu prüfen. Die Länder haben den Preisdruck und die
 Rabattverträge der Kassen als klare Mitursachen für Lieferengpässe
 ausgemacht.
 
 Der BPI fordert seit langem eine grundlegende Reform der
 Rabattvertragspraxis zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen.
 Den Vorschlag der Industrie im Pharmadialog,
 Rabattvertragsausschreibungen jenseits der Impfstoffe verpflichtend
 an mindestens drei Bieter zur vergeben, hat die Politik leider bisher
 nicht aufgegriffen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. "Darüber
 hinaus muss der Gesetzgeber auch bei den Ausschreibungen für
 Impfstoffe nochmal nachjustieren. So lange es selbst bei Verbot von
 Rabattausschreibungen möglich ist, mit vermeintlich cleveren
 Vertragskonstruktionen eine Situation herzustellen, die der von
 Rabattverträgen entspricht, wird der Wunsch des Gesetzgebers
 übergangen", so Dr. Martin Zentgraf.
 
 Grundsätzlich wäre das Risiko für Lieferengpässe geringer, wenn es
 erst Ausschreibungen für Arzneimittel geben darf, wenn mindestens
 vier Anbietern im Markt sind und zudem die Krankenkassen an
 mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen müssen, von denen
 mindestens einer den Standort seiner Produktionsstätte in der EU
 nachweisen muss. Die gefährliche Abhängigkeit von Fernost oder
 Ausfällen durch Probleme bei einem Exklusivanbieter würden dadurch
 reduziert werden.
 
 Alle Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sind ab Morgen
 abrufbar unter www.gmkonline.de.
 
 
 
 Ihre Ansprechpartnerin:
 Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
 
 Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
 
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