| | | Geschrieben am 08-06-2018 BAMF-Affäre: Angaben vom Hörensagen
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 Hamburg (ots) - Bei den Ermittlungen gegen die ehemalige
 BAMF-Amtsleiterin Ulrike B. und die weiteren fünf Beschuldigten im
 Bremer-Asylskandal spielen nach Recherchen von NDR und SZ
 Zeugenangaben vom Hörensagen und Informationen eines Journalisten
 eine erhebliche Rolle. Der Reporter ist ein Mitarbeiter von Radio
 Bremen, der Sender ist an den Recherchen beteiligt.
 
 Innerhalb der Bremer Justiz gab es nach den Recherchen
 unterschiedliche Auffassungen, ob die Erkenntnisse der Ermittler
 überhaupt ausreichen, um Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten zu
 rechtfertigen.
 
 Das Amtsgericht Bremen hatte die Anträge der Staatsanwaltschaft
 auf Hausdurchsuchungen bei drei in den Skandal mutmaßlich
 involvierten Anwälten zunächst abgelehnt. Rechtsanwälte genießen
 einen höheren Vertrauensschutz. Die Hürden für Durchsuchungsmaßnahmen
 sind höher.
 
 Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Beschluss des Amtsgerichtes
 Beschwerde beim Landgericht  ein. Die höhere Instanz entschied, dass
 nun doch bei zwei Anwälten Hausdurchsuchungen stattfinden durften.
 Die Durchsuchung bei dem dritten Anwalt wurde nicht genehmigt.  "Das
 ist ein normaler Vorgang, überhaupt nicht ungewöhnlich" sagte Frank
 Passade von der Staatsanwaltschaft Bremen.
 
 Aus den Durchsuchungsbeschlüssen, die NDR und SZ zum Teil einsehen
 konnten, geht hervor,  worauf die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht
 gegen die Bremer BAMF-Leiterin Ulrike B. und die anderen fünf
 Beschuldigten stützt: zum einen auf die Ergebnisse der internen
 Revision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und zum
 anderen auf Angaben des Journalisten, die auf Hörensagen beruhen und
 zunächst in keinem Zusammenhang zu der Amtsleiterin und den
 Rechtsanwälten standen.
 
 Bei dem Journalisten handelt es sich um einen Mitarbeiter von
 Radio Bremen, der 2016 über die Flüchtlingskrise berichtet hatte.
 
 Radio Bremen erklärte dazu, der Mitarbeiter habe zu dem Zeitpunkt,
 als besonders viele Flüchtende Deutschland erreichten, Asylsuchende
 an der BAMF-Außenstelle befragt. In einem Interview bekam er einen
 Hinweis auf kriminelle Machenschaften. Ein "Vermittler", so hieß es,
 könne dafür sorgen, dass Asylanträge schneller bearbeitet würden -
 gegen Zahlung von 500 Euro. Dieselbe Geschichte erzählten weitere
 Flüchtlinge. Radio Bremen erklärte weiter, man habe sich dann im
 Rahmen der Recherche an Ombudspersonen des Bundesamtes für Migration
 und Flüchtlinge gewandt. Die wiederum schalteten die
 Staatsanwaltschaft Bremen ein. Dann, so Radio Bremen weiter, habe man
 in einem vertraulichen Kontakt mit der Justizbehörde den Sachverhalt
 geschildert. Eine offizielle Aussage habe es nie gegeben, der Name
 des Zeugen sei aus Quellenschutzgründen nicht genannt worden.
 
 Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft blieben ergebnislos. Im
 Sommer 2016 stellte die Behörde das Verfahren ein. Ein Jahr später
 stellte das BAMF im November 2017 eine Strafanzeige gegen Unbekannt.
 Hintergrund war ein gefälschter Asylbescheid, der in der Außenstelle
 Gießen aufgetaucht war und der den Namen der Bremer BAMF-Leiterin
 Ulrike B. trug. Unter dem Eindruck dieser neuen Vorwürfe bewertete
 die Staatsanwaltschaft die Angaben aus dem Jahr 2016 neu. Und obwohl
 die Namen der Rechtsanwälte und der Amtsleiterin in dem alten
 Verdachtsfall nicht aufgetaucht waren, fand der alte Fall nun Eingang
 in das neue Verfahren.
 
 Obwohl es anonyme Aussagen seien, rechtfertige der von dem
 Journalisten geschilderte Sachverhalt eine Durchsuchung, so die
 Staatsanwaltschaft. Zumal mit dem Bericht der internen Revision des
 BAMF und weiteren Zeugenaussagen zusätzliche Indizien auf eine
 mögliche strafbare Handlung hindeuten.
 
 In den Beschlüssen zu den Hausdurchsuchungen wird ein weiterer
 Zeuge benannt. Er soll 2016 auf einer niedersächsischen
 Polizeidienststelle angegeben haben, Flüchtlinge hätten ihm von
 Dolmetschern erzählt, die  Daten von Asylsuchenden für 500 Euro
 manipulieren könnten. Wie bei dem Journalisten waren das lediglich
 Angaben vom Hörensagen. Der Zeuge  soll bei seiner Aussage den Namen
 der Bremer BAMF-Leiterin Ulrike B. genannt haben. Genaueres ist nicht
 bekannt. Daraufhin prüfte die Staatsanwaltschaft Bremen die
 Einleitung eines Verfahrens. Aber der Mann hatte sich mittlerweile
 entschlossen, keine offiziellen, verwertbaren Angaben mehr zu machen.
 Die Akte wurde geschlossen. Zwei Vorgänge vom Hörensagen, zwei
 geschlossene Akten aus dem Jahr 2016 - zwei Jahre später werden sie
 wieder aufgemacht und sind Teil der Begründung einer umfangreichen
 Durchsuchungsaktion. "Wir halten es für möglich, dass diese
 Sachverhalte miteinander in Beziehung stehen könnten", sagt Frank
 Passade von der Staatsanwaltschaft Bremen.
 
 
 
 Ansprechpartner für Rückfragen:
 Christine Adelhardt
 Tel: 040 4156 6151 oder 0171 5445547
 
 Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell
 
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