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Mittelbayerische Zeitung: Leitartikel von Holger Schellkopf zur Vorratsdatenspeicherung

Geschrieben am 16-10-2015

Regensburg (ots) - Es ist ein weiterer Akt des immer absurder
werdenden Theaters rund um die Vorratsdatenspeicherung und den
Datenschutz allgemein. Noch vor wenigen Tagen bejubelte auch die
Große Koalition das Facebook-Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(und das damit verbundene Ende des Safe-Harbour-Abkommens mit den
USA) als Sieg für den angeblich so tollen Datenschutz Marke EU. Keine
zwei Wochen später verabschieden die gleichen Politiker aus der
schwarz-roten Koalition ein Gesetz, das die tatsächliche
Gleichgültigkeit dieser Regierung im Umgang mit den Daten und der
Privatsphäre der Menschen in diesem Land in vielen nutzlosen
Buchstaben abbildet. Immerhin: Sinn für Symbolik kann man dem
Bundestag nicht absprechen. 404 Abgeordnete haben die neue Variante
des Gesetzes auf den Weg gebracht. Der Fehler 404 begegnet
Internetnutzern nicht selten - er taucht immer auf, wenn ein Link ins
Leere geht, nicht vorhanden ist. Die 404 passt natürlich wunderbar.
Denn die Argumentation für die Einführung dieser Art der
Vorratsdatenspeicherung geht weiterhin ins Leere. Belege für die
Wirksamkeit der VDS in der Bekämpfung von Terror und Kriminalität
sind schlichtweg nicht vorhanden. Stattdessen hat nicht zuletzt der
NSA-Skandal bewiesen, dass gesammelte Daten auch angezapft und
verwertet werden. Nicht zuletzt unter sehr eifriger Beteiligung
deutscher und anderer europäischer Geheimdienste im Übrigen, was
beispielsweise auch die öffentliche Freude über das Facebook-Urteil
als Meisterwerk politischer Scheinheiligkeit erscheinen lässt.
Gleichzeitig ist zu bezweifeln, dass sich der Ärger über das neue
Gesetz wirklich lohnt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Regelung
diesmal einer Klage beim Bundesverfassungsgericht standhält, wird
selbst in der Regierungskoalition als extrem übersichtlich
eingeschätzt. Nicht selten ist zu hören, dass sich gerade manch
SPD-Abgeordneter den parteiinternen Ärger durch ein Nein erspart hat,
weil das Gesetz ohnehin wieder von den Richtern gekippt hat. Das sagt
einiges über die handwerkliche Qualität des Gesetzes und die
politische Eigenständigkeit vieler Bundestagsabgeordneter aus. Viel
wichtiger ist aber im Grunde eine ganz andere, eine wesentlich
grundsätzlichere Frage: Ist unser Ansatz des Datenschutzes überhaupt
realisierbar oder müssen wir nicht einen völlig anderen Weg gehen?
Wir sollten uns endlich eingestehen, dass man Daten nicht wirklich
beschützen kann. Die vermeintlich erfreuliche Forderung nach mehr
Privatheit zementiert de facto eher die derzeitigen
Machtverhältnisse. Wer könnte wirksame Verschlüsselung übernehmen?
Der Staat oder die großen Konzerne - beide Seiten haben ausreichend
bewiesen, dass sie aber zumindest in dieser Hinsicht nicht gerade als
vertrauenswürdig gelten können. Was bleibt, ist demnach höchstens
eine Illusion des Datenschutzes. Deshalb ist es auch viel
entscheidender, die Menschen vor den Konsequenzen durch den
ungewollten und unsichtbaren Zugriff auf ihre Daten zu schützen. Die
Lösung dafür kann eigentlich nur Datentransparenz sein. Wenn jeder
weiß, was mit seinen Daten geschieht, dann kann er entsprechend
reagieren. Positive Folge von transparenten Daten wäre auch eine
Verschiebung der Kräfte weg von den digitalen Großmächten, hin zu den
Menschen - die Chance auf ein faireres Gleichgewicht. Intransparenz
und Einseitigkeit machen einen wesentlichen Teil der Gefahr aus, die
für die Bürger aktuell hinter der Vorratsdatenspeicherung steckt. Bei
solch Gesetzesstümpereien muss künftig grundsätzlich der Fehler 404
auftauchen: Nicht vorhanden!



Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de


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