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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Vorratsdatenspeicherung

Geschrieben am 16-10-2015

Bielefeld (ots) - Seit fast einem Jahrzehnt diskutiert die
Berliner Politik über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Ein
entsprechendes Gesetz trat schon 2007 in Kraft. Doch das
Bundesverfassungsgericht setzte dem ein Stoppsignal. Also wurde
erneut debattiert, gestritten und korrigiert. Da klingt es schon
ziemlich merkwürdig, wenn die Opposition behauptet, der Bundestag
habe jetzt »im Eiltempo« Nägel mit Köpfen gemacht. Wer so redet, der
will nicht wahrhaben, dass sowohl die Richter in Karlsruhe als auch
der Europäische Gerichtshof eine massenhafte Speicherung von
Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass nicht generell verworfen
haben. Vielmehr störten sie sich an den Umständen bei ihrer Erhebung.
Demnach hat die Politik sehr wohl einen Gestaltungsspielraum in
dieser heiklen Frage, der allerdings strengen rechtlichen
Voraussetzungen unterliegen muss. Schon diese Tatsache verträgt sich
nicht mit der Empörungswelle, die seit dem gestrigen
Bundestagsbeschluss nun wieder über das Land schwappt. Als Ausdruck
einer hemmungslosen, geheimdienstlichen Totalüberwachung taugt das
neue Gesetz jedenfalls mitnichten. Worum genau geht es?
Telefonanbieter sollen zweieinhalb Monate lang speichern, wer mit wem
wann und wie lange elektronisch kommuniziert hat. Bei Standortdaten
von Handy-Gesprächen gilt eine deutlich kürzere Frist. Verwenden
dürfen die Behörden solche Informationen nur bei der Verfolgung
einiger schwerer Straftaten wie Mord, Terrorismus oder sexuellem
Missbrauch. Die Nutzung der Daten muss von einem Richter genehmigt
werden. Sicher löst der Gedanke, ohne triftige Gründe irgendwo
gespeichert zu sein, Unbehagen aus. Gegen die Fülle der Daten, die
viele Menschen freiwillig über sich ins Internet stellen, die Google,
Facebook & Co. völlig losgelöst von jeder demokratischen Kontrolle
horten und genauso unkontrolliert weiter geben könnten, wirkt die
Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuell beschlossenen Form
allerdings beinahe lächerlich. Auch Sicherheitsexperten werden nicht
ernsthaft behaupten, dass diese Möglichkeit der Strafverfolgung ein
Allheilmittel etwa im Kampf gegen den internationalen Terrorismus
ist. Es wäre allerdings auch fahrlässig, auf diese Möglichkeit
gänzlich zu verzichten. Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen
Flüchtlingsströme. Die Bundesregierung will sich offenbar nicht
nachsagen lassen, hier ein Sicherheitsrisiko einzugehen. Das ist
nachvollziehbar. Endgültige Klarheit dürfte aber wohl erst dann
herrschen, wenn das Gesetz erneut zur Vorlage in Karlsruhe kommt.
Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung aus den vielen
juristischen Bedenken und Auflagen der Vergangenheit gelernt hat.
Denn es geht um eine verfassungskonforme Lösung, nicht um
ideologische Reflexe.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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