| | | Geschrieben am 05-09-2014 Nur mit Trauschein? BKK VBU zieht vor das Bundessozialgericht / Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete
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 Berlin (ots) - Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK
 VBU) darf sich  nicht an den Kosten einer Kinderwunschbehandlung
 beteiligen, wenn das Paar unverheiratet ist - entschied im Juni das
 Landesozialgericht Berlin-Brandenburg. "Wir halten diese Entscheidung
 für falsch und haben deshalb jetzt Revision gegen das Urteil
 eingelegt", teilte Andrea Galle, Vorstand der BKK VBU heute mit. Nun
 muss sich das Bundessozialgericht mit der Frage auseinandersetzen, ob
 ein Trauschein Voraussetzung zur Kostenbeteiligung an einer
 künstlichen Befruchtung bleiben sollte  - oder eben nicht.
 
 Die BKK VBU hatte bereits im Mai 2012 ihre Leistungen im Bereich
 der künstlichen Befruchtung erweitert: Der Kostenzuschuss wurde von
 den üblichen 50 auf 75 Prozent erhöht, der Kreis der
 Anspruchsberechtigten auf verheiratete Paare, die jünger als 25 Jahre
 sind, ausgedehnt. Zudem wollte die BKK VBU den höheren Zuschuss auch
 Paaren gewähren, die nicht miteinander verheiratet sind - doch genau
 das lehnte die zuständige Aufsichtsbehörde, das
 Bundesversicherungsamt (BVA) ab. Dagegen klagte die BKK VBU vor dem
 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Die Richter gaben dem BVA in
 erster Instanz Recht: Die BKK VBU habe ihre Befugnisse überschritten.
 Zwar lasse das Versorgungsstrukturgesetz Leistungsausweitungen im
 Bereich der künstlichen Befruchtung zu, diese habe der Gesetzgeber
 aber ausdrücklich auf Eheleute beschränkt und deshalb könne auch nur
 er diese Beschränkung aufheben. Die Ausweitung des Personenkreises
 sei deshalb keine Leistungserweiterung.
 
 Nächste Instanz
 
 "Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen,
 deshalb gehen wir in Revision", erklärt Andrea Galle die Motivation
 der BKK VBU. Weder sei die Auslegung des Gerichts dem
 Gesetzeswortlaut zu entnehmen, noch durch Interpretation zu
 konstruieren. "Wo genau steht im Gesetzestext, dass eine Erweiterung
 des Personenkreises verboten ist?", fragt sie. Zudem sei die
 Zusatzleistung der BKK VBU mehr als eine bloße Vermehrung der
 anspruchsberechtigten Versicherten. Schließlich erhalten ungewollt
 kinderlose Paare 75 statt 50 Prozent Kostenzuschuss. "In unseren
 Augen ist das eindeutig auch eine Erweiterung der Leistung an sich."
 Oder umgekehrt: Sollte jede neue Leistung nicht auch automatisch zur
 Folge haben, dass mehr Menschen von ihr profitieren können? Auch die
 Absenkung der Altersgrenze auf jüngere Versicherte sei schließlich
 eine Personenkreiserweiterung - und vom BVA anstandslos genehmigt
 worden. Die BKK VBU weist in ihrer Revisionsbegründung abschließend
 darauf hin, dass entsprechende Satzungsänderungen von zuständigen
 Landesaufsichten bereits genehmigt worden seien und fordert eine
 Gleichbehandlung.
 
 Wunsch und Wirklichkeit
 
 Es ist gesellschaftliche Realität, dass die Zahl der Kinder, die
 außerhalb des "Bundes fürs Leben" geboren werden steigt: Wurden laut
 Statistischem Bundesamt 1995 noch 15% der Kinder nichtehelich
 geboren, hat sich dieser Wert bis 2010 auf 33% mehr als verdoppelt.
 "Bislang gibt es keine Studie, die besagt, dass verheiratete Paare
 bessere Eltern sind als Männer und Frauen, die 'nur' zusammenleben",
 betont Andrea Galle. Außerdem sei die BKK VBU als Krankenversicherer
 keine moralische Instanz, die ein Urteil über gute oder schlechte
 Eltern fällen dürfe. "Die Leistungen, die wir Versicherten anbieten,
 sollen sich an den Lebensrealitäten unserer Gesellschaft
 orientieren", so Andrea Galle. Die BKK VBU weiß aus zahlreichen
 Kontakten zu kinderlosen Paaren, dass das Thema sehr sensibel ist.
 Viele Paare fühlen sich stigmatisiert. Auch deshalb hofft sie darauf,
 dass das Bundessozialgericht in Kassel in Kürze einen
 Verhandlungstermin ansetzt.
 
 Mehr Informationen unter www.meine-krankenkasse.de/kübe
 
 
 
 Pressekontakt:
 Ellen Zimmermann
 Pressesprecherin
 BKK VBU
 Lindenstraße 67
 10969 Berlin
 Tel.: 030 / 7 26 12 13 15
 E-Mail: Ellen.Zimmermann@bkk-vbu.de
 
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