| | | Geschrieben am 21-08-2014 Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
Sperrgebietsverordnungen zur Prostitution
Veraltet
HUbertus Gärtner
 | 
 
 Bielefeld (ots) - Tempora mutantur, nos et mutamur in illis: "Die
 Zeiten ändern sich, und wir ändern uns in ihnen". Das wussten schon
 die alten Lateiner. Manche Gesetze und Vorschriften erscheinen
 dagegen aber wie in Stein gehauen. Die Sperrgebietsverordnungen
 beispielsweise, mit der die Kommunen nicht nur in Ostwestfalen-Lippe
 heute noch die Prostitution eindämmen wollen, sind manchmal schon ein
 halbes Jahrhundert alt. Sie sind noch getragen vom Gedanken der
 "Sittenwidrigkeit" und enthalten Begriffe, wie zum Beispiel
 "gewerbliche Unzucht", die längst überholt und nicht mehr zeitgemäß
 sind. Der Gesetzgeber in Deutschland hat die Prostitution längst als
 Dienstleistung geregelt - auch Prostituierten steht das Grundrecht
 der Berufsfreiheit zu. Zwar darf die Prostitution reglementiert und
 räumlich eingeschränkt werden - aber dies muss sachlich begründet
 sein und darf nicht willkürlich und flächendeckend mit den alten
 Sperrgebietsverordnungen geschehen. Darauf hat das Verwaltungsgericht
 Minden jetzt mit einer Entscheidung hingewiesen - und sich dabei auf
 Ausführungen höchster Gerichtsinstanzen bezogen. Eigentlich müssten
 die Sperrgebietsverordnungen deshalb schleunigst überarbeitet und
 angepasst werden. Ob das geschehen wird, ist aber fraglich. Häufig
 findet die Prostitution im Verborgenen statt. Und nur selten klagt
 eine Prostituierte vor Gericht.
 
 
 
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 Neue Westfälische
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 Telefon: 0521 555 271
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