| | | Geschrieben am 30-01-2014 Rheinische Post: Krankenkassen dürfen ab 1. Januar 2015 Beitragssatz wieder selbst bestimmen
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 Düsseldorf (ots) - Die Krankenkassen in Deutschland werden ab  1.
 Januar 2015 die Höhe ihres Beitragssatzes wieder selbst bestimmen
 können. Ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann
 Gröhe (CDU) soll Anfang Juli in Kraft treten und zum 1. Januar 2015
 wirksam werden, wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post"
 (Donnerstagausgabe) aus Koalitionskreisen erfuhr. Damit entfallen
 auch die pauschalen Zusatzbeiträge.  Der Beitragssatz für Arbeitgeber
 soll bei 7,3 Prozent dauerhaft festgeschrieben werden. Die
 Arbeitnehmer sollen ebenfalls fest 7,3 Prozent zahlen. Der bereits
 heute allein von den Arbeitnehmern finanzierte Anteil von 0,9 Prozent
 am Beitragssatz soll flexibler Teil eines neuen Zusatzbeitrages
 werden.  Die Kassen können nach eigener Finanzlage entscheiden, ob
 sie diesen erhöhen oder senken. "Wichtig ist, dass der
 Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt. Damit bleiben auch die
 Lohnnebenkosten stabil", sagte CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn.
 Zugleich gebe es weiterhin Wettbewerb zwischen den verschiedenen
 Kassen. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach betonte: "Die kleine
 Kopfpauschale war eine besondere Belastung für Rentner und
 Geringverdiener." Mit der Gesetzesänderung sei die Debatte um eine
 Kopfpauschale "für immer" beendet.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Rheinische Post
 Redaktion
 
 Telefon: (0211) 505-2621
 
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