| | | Geschrieben am 27-01-2014 Menschenrechtsinstitut fordert besseren Zugang zum Recht für Betroffene von Datenmissbrauch / Zum Europäischen Datenschutztag am 28.01.2014
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 Berlin (ots) - In Deutschland ist es trotz anerkannt hoher
 Datenschutzstandards in der Praxis oft schwierig, sich gegen
 Datenmissbrauch und intransparente Datenverarbeitung zur Wehr zu
 setzen - selbst dann, wenn die Rechtsverletzung von deutschen
 Behörden oder in Deutschland ansässigen Unternehmen ausgeht. Um das
 menschenrechtlich verbriefte Recht auf Privatsphäre besser
 durchsetzen zu können, sollten daher die Datenschutzbehörden gestärkt
 und der gerichtliche Rechtsschutz verbessert werden, so das Ergebnis
 einer europaweiten Studie der EU-Grundrechteagentur, für die das
 Deutsche Institut für Menschenrechte die Forschung in Deutschland
 durchgeführt hat.
 
 Erstmals wurden in einer groß angelegten Untersuchung Betroffene
 von Datenschutzverletzungen, Mitarbeitende aus Aufsichtsbehörden,
 Anwälte, Richter und Vertreter der Zivilgesellschaft zu ihren
 Erfahrungen mit der Zugänglichkeit und Effektivität von
 Beschwerdemöglichkeiten und gerichtlichem Rechtsschutz befragt. In 16
 EU-Staaten wurden mehr als 700 Personen, davon 46 in Deutschland,
 ausführlich interviewt.
 
 Die Ergebnisse für Deutschland: Zwar nutzen Betroffene häufig ihre
 Beschwerdemöglichkeiten bei Datenschutzbehörden, überschätzen aber
 teilweise deren Möglichkeiten. Angesichts knapper Ressourcen und
 begrenzter Kompetenzen lassen sich insbesondere komplexe Fälle oder
 Konflikte mit öffentlichen Stellen nicht immer abschließend durch die
 Datenschützer klären. Es bliebe der Gang vor Gericht, den aber
 aufgrund der Komplexität des Datenschutzrechts, wenig verbreiteter
 anwaltlicher Expertise und des Prozessrisikos wegen des unsicheren
 Ausgangs von Verfahren nur wenige wagen. Auch nehmen viele Betroffene
 ihre Rechte nicht wahr, da ihnen Informationen fehlen, sie den
 Aufwand scheuen oder Sanktionen fürchten.
 
 Vor diesem Hintergrund schließt sich das Deutsche Institut für
 Menschenrechte der Forderung der EU-Grundrechteagentur an, die seit
 2012 laufenden Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform zügig zum
 Abschluss zu bringen. Insbesondere die von der Kommission
 vorgeschlagenen Vorschriften für eine angemessene Ausstattung der
 Aufsichtsbehörden sowie zu Klagerechten für Datenschutzorganisationen
 würden den Rechtsschutz auch hierzulande erheblich verbessern. Die
 Bundesregierung sollte im EU-Ministerrat darauf hinwirken, dass der
 Kreis der klageberechtigten Verbände möglichst weit gefasst wird und
 zum Beispiel auch Gewerkschaften und Verbraucherschutzverbände mit
 aufgenommen werden.
 
 Factsheet zu den Ergebnissen der deutschen Teilstudie
 http://ots.de/zSno6
 
 Studie der EU-Grundrechteagentur (Englisch)
 http://ots.de/DLfj2
 
 Pressemitteilung der EU-Grundrechteagentur (Deutsch)
 http://ots.de/wXpqW
 
 
 
 Pressekontakt:
 
 Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
 Telefon +49 30  259 359 14 * Mobil +49 160 966 500 83
 E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
 
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