| | | Geschrieben am 24-01-2014 Badische Neueste Nachrichten: Debatte um das Sterben - Kommentar von Klaus Gassner
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 Karlsruhe (ots) - Es geht um viel, wenn der Bundestag in diesem
 Jahr das Thema Sterbehilfe rechtlich fassen will. Es geht um ein
 Thema, das die überalternde deutsche Gesellschaft mit großer Wucht
 treffen wird. Es geht auch um ein Thema, das die Rolle des Staates
 definiert, der eigentlich eher Wohl und Leben seiner Staatsbürger
 schützen muss, als Regeln für einen Suizid zu erstellen. Es dreht
 sich ökonomisch um die Frage, was wir uns Leben kosten lassen. Und es
 geht ganz zuoberst um ein elementares Prinzip: Welchen Wert hat
 Leben? Die Debatte, die der Bundestag führen wird, darf nur eine sein
 von vielen. Keiner darf sich dieser Frage nach dem Ende des Lebens in
 Würde entziehen. Immer mehr wissen um die Nöte von Menschen, die
 durch schwere Krankheiten in eine tiefe Sinnkrise stürzen. Die Frage
 nach der Sterbehilfe ist daher keine Frage, die mit ideologischem
 Pathos beantwortet werden kann und ebenso wenig mit der Parole am
 Stammtisch: "Lieber tot als pflegebedürftig." Will sich der
 Gesetzgeber diesem Thema ernsthaft stellen, so steht er vor einer
 hohen moralischen Abwägung und vor extremen
 Formulierungsschwierigkeiten. Keiner will, dass Sterbehilfe nur mit
 dem Strafrecht allein geregelt wird. Wie aber kann ein Gesetz
 gestaltet sein, das Sterbehilfe moralisch unangreifbar formuliert und
 Verfahren praktikabel macht? Wo überhaupt sind Grenzen bei der
 Hilfeleistung zu ziehen, ist der Fall einer über 90-jährigen
 Schlaganfallpatientin genau so zu bewerten wie der eines 50-jährigen
 Schlaganfallpatienten? Das Thema Sterbehilfe findet auch deshalb viel
 Nährboden, weil der Zustand der Pflege alter und kranker Menschen
 noch häufig unter dem Primat der Kassenlage steht. Die Pflege wird in
 Industriegesellschaften mit einem hoch entwickelten
 Versicherungssystem primär unter Kostengesichtspunkten definiert. Das
 ist ökonomisch vernünftig und fiskalpolitisch geboten, aber die
 Rationalität verstellt den Blick auf die humanitäre Ebene. Es gibt
 Pfleger, die von Schwerkranken berichten, die ernsthaft den Tod
 herbeiwünschten und Tage später mit strahlenden Augen die Blumen im
 Park bestaunen - was dem Patienten wie dem Pfleger die Augen für eine
 andere Wirklichkeit öffnet. Dem Schmerz ausgeliefert sein und der
 Hilfeleistung durch andere, solch eine Erfahrung wirft alles über
 Bord, was die auf Leistung, Schönheit und Erfolg getrimmte
 Gesellschaft heute wertschätzt. Es könnte gefährlich sein, würden
 daher genau diese Prinzipien darüber entscheiden, wie die
 Gesellschaft mit Menschen an ihrem Rande, in Heimen, Kliniken oder im
 privaten Pflegeumfeld umgehen muss. Und eines muss der Gesetzgeber
 wissen: ein Recht auf "Sterbendürfen" kann die Frage nach dem
 "Sterbensollen" unweigerlich nach sich ziehen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Badische Neueste Nachrichten
 Klaus Gaßner
 Telefon: +49 (0721) 789-0
 redaktion.leitung@bnn.de
 
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