| | | Geschrieben am 21-01-2014 Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Baden-Württemberg/Landtag/Abgeordnete/Übergangsgeld
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 Stuttgart (ots) - Nicht alles, was recht ist, ist deshalb auch
 gerecht. So verhält es sich mit der Regelung des Übergangsgeldes für
 Abgeordnete, die - aus welchen Gründen auch immer - aus dem Landtag
 ausscheiden. Gedacht als Überbrückungshilfe für den Neustart, gewinnt
 das Übergangsgeld im Fall des Dietrich Birk die Qualität eines
 goldenen Handschlags, den der neue Geschäftsführer des
 baden-württembergischen Maschinenbauverbands gar nicht nötig hat.
 Birks neuer, ohne Karenzphase angetretener Job, ist gewiss gut
 dotiert.
 
 Birk hat ohne Zweifel einen Rechtsanspruch auf das Geld, doch täte
 der Landtag gut daran, dem Vorschlag von Grünen und SPD zu folgen.
 Wer nach Niederlegung des Mandats ein Einkommen hat, sollte dieses
 künftig mit dem Übergangsgeld verrechnen müssen. Nur so können die
 Abgeordneten Raffke-Vorwürfe abwenden, mit denen die Öffentlichkeit
 gerade bei Politikern schnell zur Hand ist. Nur so lässt sich das
 Übergangsgeld moralisch absichern.
 
 
 
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