| | | Geschrieben am 16-01-2014 BA-Presseinfo Nr. 03: Berufsbezogenes Sprachförderprogramm leistet Beitrag zur Fachkräftesicherung
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 Nürnberg (ots) - BAMF und BA kooperieren und sichern bundesweite
 Durchführung von berufsbezogenen Sprachkursen.
 
 Dr. Manfred Schmid, Präsident des Bundesamtes für Migration und
 Flüchtlinge (BAMF), und Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der
 Bundesagentur für Arbeit (BA), unterzeichneten heute eine
 Verwaltungsvereinbarung zur Kooperation beider Institutionen bei der
 Durchführung der berufsbezogenen Sprachförderung in den Jahren 2014
 bis 2020. Konkret geht es um die Neuauflage des so genannten
 ESF-BAMF-Programms, dass 2009 erstmals startete und sich inzwischen
 zu einem bundesweit standardsetzenden Sprachförderangebot entwickelt
 hat.
 
 "Es muss uns gelingen, zusätzliche Potenziale für den Arbeitsmarkt
 zu erschließen", sagte Schmidt anlässlich der Unterzeichnung. Noch zu
 viele Menschen fänden keinen ihrer Ausbildung entsprechenden
 Arbeitsplatz, weil sie bisher keine Möglichkeit hatten, die für den
 Beruf erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben. "Das
 ESF-BAMF-Programm bietet auf Grund seiner hohen inhaltlichen
 Flexibilität eine besonders erfolgreiche Hilfestellung, die
 Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu fördern", so Schmidt.
 Für viele eröffne sich damit auch ein Weg, um aus der SGB
 II-Förderung  herauszukommen und eine berufliche Perspektive
 aufzubauen.
 
 "Der Zugang in Ausbildung und Beschäftigung ist für Menschen mit
 ausländischen Wurzeln im Vergleich zur deutschen Bevölkerung immer
 noch deutlich schwieriger", erläuterte Alt. Gründe hierfür seien
 überwiegend Sprachdefizite, auch in der zweiten oder dritten
 Generation. "Basis von Integration ist Sprache. Ohne ausreichende
 Sprachkenntnisse gibt es keine echten Teilhabechancen. Wir können es
 uns aber nicht leisten, die Potenziale einzelner Bevölkerungsgruppen
 zu vernachlässigen. Wir müssen die Chancen von Migrantinnen und
 Migranten auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessern", sagte Alt, der die
 Verwaltungsvereinbarung zur berufsbezogenen Sprachförderung als eine
 wichtige Weichenstellung bezeichnete. Sie schaffe die Basis für die
 Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte. "Erfolgsgeschichte deswegen,
 weil bislang jeder zweite Teilnehmer im Anschluss an die
 berufsbezogene Deutschförderung in Arbeit, Ausbildung oder eine
 weiterführende Qualifizierung integriert werden konnte, was mit Blick
 auf die oftmals schwierigen Lebenssituationen der Kursteilnehmer sehr
 beeindruckend ist", so Alt.
 
 Mit der Durchführung des Programms zur berufssprachlichen
 Deutschförderung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 für die Förderperiode 2014 - 2020 wie in den Jahren zuvor das BAMF
 beauftragt. Kernaufgabe der Jobcenter und Arbeitsagenturen ist die
 Auswahl potenzieller Teilnehmerinnen und -teilnehmer.
 
 Die Kurse des ESF-BAMF-Programms, das von ausgewählten
 Bildungseinrichtungen flächendeckend in Deutschland zur Verfügung
 steht, umfassen 730 Unterrichtseinheiten. Die Kurse sehen neben dem
 berufsbezogenen Sprachunterricht auch einen Fachunterricht und ein
 Praktikum vor. Adressiert werden alle Menschen mit besonderem
 Sprachförderbedarf. In erster Linie nehmen SGB II- und SGB
 III-Leistungsbezieher an dem Programm teil. Die Kurse stehen aber
 auch Nichtleistungsempfängern, Beschäftigten und Asylbewerbern mit
 einem nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt offen. Die Kurse werden in
 allen relevanten Fachrichtungen angeboten, z.B. für Pflegeberufe,
 Ärzte, Ingenieure, Naturwissenschaftler und Erzieher. Angeboten
 werden auch berufsorientierende Kurse.
 
 Weitere Informationen über das ESF-BAMF-Programm finden Sie hier:
 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/br
 oschuere-esf-bamf-programm.html
 
 Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
 finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
 
 Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter:
 www.twitter.com/bundesagentur
 
 
 
 Pressekontakt:
 Bundesagentur für Arbeit
 Presseteam
 Regensburger Strasse 104
 D-90478 Nürnberg
 E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
 Tel.: 0911/179-2218
 Fax:  0911/179-1487
 
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