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Bioethanolwirtschaft: EU-Klima- und Energiepolitik 2030 wichtig für Energiewende im Verkehr

Geschrieben am 16-01-2014

Berlin (ots) - Der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) fordert ambitionierte Ziele in der
künftigen EU-Klima- und Energiepolitik. Nur das Zusammenspiel von
Treibhausgasvermeidung, mehr Energieeffizienz und erneuerbaren
Energien wird den Klimaschutz fördern.

Anfang Januar 2014 hat das EU-Parlament einen Initiativbericht zur
EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030 verabschiedet. Verbindliche
Ziele verlangt das EU-Parlament von der Kommission: Der
Treibhausgasausstoß soll bis 2030 gegenüber 1990 um 40% zurückgehen,
die Energieeffizienz um 40% steigen und der Anteil von erneuerbaren
Energien auf 30% anwachsen. Die bisherigen verbindlichen Mindestziele
des EU-Klima- und Energiepaketes 2009 verpflichtet die
Mitgliedstaaten für das Jahr 2020 in diesen drei Bereichen jeweils
die Marke von 20% zu erreichen.

Aus Anlass dieser ambitionierten Ziele und der in Kürze zu
erwartenden Mitteilung der EU-Kommission über ein Klima- und
Energiepaket 2030 weist der BDBe darauf hin, dass der Verkehr in der
EU 25% der klimaschädlichen Emissionen ausmacht und damit - nach der
Energieerzeugung - der zweitgrößte Verursacher ist. Allein der
Straßenverkehr verursacht 20% aller Treibhausgasemissionen. Während
der Ausstoß in allen anderen Bereichen in den vergangenen Jahren
sank, stiegen die Emissionen des Verkehrs aufgrund des wachsenden
Aufkommens um 36% an.

Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: "Eine Erfüllung des
EU-Treibhausgasziels ist ohne große Fortschritte im Verkehr nicht
möglich. Eine Senkung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs kann
nur mit deutlich steigender Nutzung erneuerbarer Energie erreicht
werden. Dafür kommen bis 2020 nur zertifiziert nachhaltige
Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen und Strom aus
erneuerbaren Quellen in Frage. Strom ist im Schienenverkehr bereits
Stand der Technik, im Straßenverkehr erst ansatzweise verfügbar und
im Luft- und Schiffsverkehr ausgeschlossen."

Mit Blick auf die EU-Klima- und Energiepolitik nach 2020 fordert
die deutsche Bioethanolwirtschaft daher eine grundlegende
Überarbeitung des am 12. Dezember 2013 im EU-Energieministerrat
abgelehnten Vorschlags der EU-Kommission, den Einsatz von
Biokraftstoffen in der EU zu begrenzen.

Dietrich Klein: "Eine Begrenzung des Verbrauchs von in Europa
hergestellten und somit zertifiziert nachhaltigen Biokraftstoffen
würde bedeuten, dass in anderen Bereichen die Treibhausgasemissionen
über 40% hinaus, um mindestens ein Viertel stärker, gesenkt werden
müssten. Dies wäre keine realistische politische Option."

Ein weiterer Kritikpunkt der deutschen Bioethanolwirtschaft ist
die von der EU-Kommission geplante Doppelt- und Vierfachanrechnung
von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen. Der BDBe hat
mehrfach auf unerwünschte Nebeneffekte einer derartigen Regelung
hingewiesen, die zu Verstößen gegen das Gebot der Abfallvermeidung
und sogar zu einem Abfalltourismus in Europa führen könnte. Bezüglich
der ebenso vorgeschlagenen Mehrfachanrechnung von technologisch
aufwändigen Biokraftstoffen aus Stroh hat der BDBe deutlich gemacht,
dass die unterschiedlich hohen Kosten bei Herstellung von Biodiesel
aus gebrauchtem Speiseöl und Bioethanol aus Lignozellulose
berücksichtigt und der Vorschlag zugunsten neuer Technologien
korrigiert werden muss.

Im Hinblick auf die Treibhausgasvermeidung zeigen sämtliche
Vorschläge mit spezifischen Anrechnungsfaktoren einen Nachteil
gegenüber Bioethanol aus Industrierüben oder Futtergetreide, welches
bereits jetzt die ab 2017 geltende Mindesteinsparung der
Treibhausgase von 50% erzielt. Dietrich Klein: "Innovationen und
aufwändige Technologien sollten durch Mindestanteile in dem Zielwert
von erneuerbaren Energien im Verkehr gefördert werden. Eine
Doppeltanrechnung würde jedoch faktisch den Bedarf an fossilem
Kraftstoff wieder erhöhen, den Klimaschutz halbieren und die
Autofahrer mit steigenden Kosten belasten."



Pressekontakt:
Carola Wunderlich
030 - 301 29 53 13
presse@bdbe.de


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