| | | Geschrieben am 15-01-2014 EU-Parlament beschliesst Wasserausnahme in Konzessionsrichtilinie /
VKU fordert Absicherung des Erreichten auch in Freihandelsabkommen
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 Brüssel/Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Beschlussfassung
 des Europaparlaments zur Dienstleistungskonzessionsrichtlinie begrüßt
 der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nochmals die Entscheidung,
 den Wasserbereich aus der Richtlinie herauszunehmen. Dadurch wird die
 zentrale Forderung des VKU in Bezug auf die Richtlinie erfüllt, für
 die sich der VKU gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden
 eingesetzt hatte.
 
 VKU-Vizepräsident Michael Beckereit dazu: "Es war richtig und
 wichtig, dass die Wasserwirtschaft aus dem Anwendungsbereich der
 Richtlinie herausgenommen wurde. Die in den Entwürfen vorgesehenen
 Ausschreibungspflichten hätten bei einer Umsetzung in geltendes Recht
 tief in die Organisationsfreiheit der Kommunen bei der Gestaltung der
 Trinkwasserversorgung vor Ort eingegriffen."
 
 Die Herausnahme des Wassers aus der Richtlinie steht für einen
 politischen Konsens: Über die Organisation der Versorgung mit dem
 wichtigsten Lebensmittel soll vor Ort entschieden werden.
 Wasserwirtschaft ist eine der wesentlichen Leistungen kommunaler
 Daseinsvorsorge. Beckereit mahnt: "Der politische Konsens über die
 kommunale Organisationsfreiheit in der Wasserwirtschaft darf  durch
 das zurzeit zwischen der EU und den USA verhandelte
 Freihandelsabkommen nicht wieder unterlaufen werden". Grundsätzliches
 Ziel des Abkommens ist es nach Angaben der Europäischen Kommission,
 Handelshemmnisse, insbesondere Zölle und nichttarifäre Hemmnisse, zu
 beseitigen und damit den Kauf und Verkauf von Waren und
 Dienstleistungen zwischen der EU und den USA zu erleichtern. Dies
 bedeutet aber auch, dass durch das Abkommen die Organisationsfreiheit
 der Kommunen im Bereich der Wasserwirtschaft beeinträchtigt werden
 kann. "Der beste Weg, dies zu verhindern", so Beckereit, "ist ein
 Ausnahmebereich für die kommunale Wasserwirtschaft im Abkommen." Dies
 bestätigt ein rechtswissenschaftliches Kurzgutachten des in Fragen
 des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts renommierten
 Professors Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander Universität
 Erlangen-Nürnberg im Auftrag des VKU.
 
 Die kommunale Wasserwirtschaft weiß sich mit ihrer Forderung nach
 einer Absicherung der kommunalwirtschaftlichen Strukturen der
 Wasserwirtschaft im Freihandelsabkommen im Einklang mit der neuen
 Bundesregierung. Auch der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien
 legt beim Thema Freihandelsabkommen Wert auf die Sicherung der
 öffentlichen Daseinsvorsorge.
 
 Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
 Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
 wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
 und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
 haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
 Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
 Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
 der Abwasserentsorgung.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Verband kommunaler Unternehmen e.V.
 Invalidenstraße 91
 10115 Berlin
 
 Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
 Fon: +49 30 58580-220
 Mobil: +49 170 8580-220
 Fax: +49 30 58580-107
 carsten.wagner@vku.de
 
 Pressesprecher: Stefan Luig
 Fon: +49 30 58580-226
 Mobil: +49 170 8580-226
 Fax: +49 30 58580-107
 luig@vku.de
 
 Stv. Pressesprecherin: Elisabeth Mader
 Fon: +49 30 58580-227
 Mobil: +49 170 8580-227
 Fax: +49 30 58580-107
 mader@vku.de
 
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