| | | Geschrieben am 15-01-2014 Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt:
Menschenrechtsbildung soll fester Bestandteil der Bildungspläne werden
 | 
 
 Berlin (ots) - Als Reaktion auf die Diskussionen um die Aufnahme
 sexueller Vielfalt in die baden-württembergischen Bildungspläne
 empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, umfassende
 Menschenrechtsbildung explizit in den Bildungsplänen aller
 Bundesländer zu verankern.
 
 Im Zusammenhang mit der Vorstellung der neuen Bildungspläne kam es
 zu homophoben und diskriminierenden Äußerungen, die Angriffe auf die
 Menschenwürde darstellen und damit mit bundesweit und international
 gültigen Rechtsdokumenten unvereinbar sind. Menschenrechte gelten für
 alle Personen - nicht nur ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder
 ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch ungeachtet ihrer
 Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung.
 
 Die Diskussionen um die Erweiterung der Bildungspläne um den
 Aspekt der sexuellen Vielfalt zeigt insofern, wie wichtig
 Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Menschenrechte und damit
 auch für alle Aspekte von Diskriminierung und gesellschaftlicher
 Vielfalt sind und wie notwendig deren Verankerung in Bildungsplänen
 ist.
 
 Gemäß der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte sowie diverser
 UN-Konventionen (Sozialpakt, Kinderrechtskonvention,
 Behindertenrechtskonvention) hat Bildung zum Ziel, die Achtung vor
 den Menschenrechten und der menschlichen Vielfalt zu stärken. Die
 Kultusministerkonferenz hat bereits im Jahr 2000 betont, dass
 Menschenrechtsbildung zum Kernbereich des Bildungs- und
 Erziehungsauftrages von Schule gehört und alle Felder schulischen
 Handelns erfasst.
 
 Angesichts der gegenwärtigen Debatte gelte es umso mehr, diese
 Worte auch in Taten umzusetzen, so Sandra Reitz, Leiterin der
 Abteilung Menschenrechtsbildung: "Die Bildungsplanreform in
 Baden-Württemberg enthält zwar durch das Leitprinzip 'Bildung für
 nachhaltige Entwicklung' und auch durch den Aspekt der Akzeptanz
 sexueller Vielfalt sinnvolle Anknüpfungspunkte." Die explizite
 Verankerung umfassender Menschenrechtsbildung fehle jedoch bislang.
 "Menschenrechtsbildung bedeutet Aufklärung über und Sensibilisierung
 für alle Menschenrechte und Diskriminierungsschutz. Sie ist genau das
 Gegenteil von Gehirnwäsche oder Indoktrination, sondern fördert eine
 freie Entfaltung der Persönlichkeit", so Reitz weiter.
 
 Jenseits der aktuellen Debatte rund um die Bildungspläne in
 Baden-Württemberg empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte,
 Menschenrechte und Menschenrechtsbildung explizit in den
 Bildungsplänen aller Bundesländer zu verankern. Gemäß der
 UN-Konventionen und der KMK-Empfehlung sollte dies von weiteren
 Maßnahmen flankiert werden, etwa von der Stärkung der
 Menschenrechtsbildung in Schulgesetzen und Ausbildungsplänen für
 Lehrerinnen und Lehrer.
 
 
 
 Pressekontakt:
 
 Ingrid Müller / Ute Sonnenberg
 Öffentlichkeitsarbeit
 Tel.: 030-259 359-470 bzw. 030-259 359-453
 mueller.i@institut-fuer-menschenrechte.de
 sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
 
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