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Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt: Menschenrechtsbildung soll fester Bestandteil der Bildungspläne werden

Geschrieben am 15-01-2014

Berlin (ots) - Als Reaktion auf die Diskussionen um die Aufnahme
sexueller Vielfalt in die baden-württembergischen Bildungspläne
empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, umfassende
Menschenrechtsbildung explizit in den Bildungsplänen aller
Bundesländer zu verankern.

Im Zusammenhang mit der Vorstellung der neuen Bildungspläne kam es
zu homophoben und diskriminierenden Äußerungen, die Angriffe auf die
Menschenwürde darstellen und damit mit bundesweit und international
gültigen Rechtsdokumenten unvereinbar sind. Menschenrechte gelten für
alle Personen - nicht nur ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder
ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch ungeachtet ihrer
Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung.

Die Diskussionen um die Erweiterung der Bildungspläne um den
Aspekt der sexuellen Vielfalt zeigt insofern, wie wichtig
Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Menschenrechte und damit
auch für alle Aspekte von Diskriminierung und gesellschaftlicher
Vielfalt sind und wie notwendig deren Verankerung in Bildungsplänen
ist.

Gemäß der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte sowie diverser
UN-Konventionen (Sozialpakt, Kinderrechtskonvention,
Behindertenrechtskonvention) hat Bildung zum Ziel, die Achtung vor
den Menschenrechten und der menschlichen Vielfalt zu stärken. Die
Kultusministerkonferenz hat bereits im Jahr 2000 betont, dass
Menschenrechtsbildung zum Kernbereich des Bildungs- und
Erziehungsauftrages von Schule gehört und alle Felder schulischen
Handelns erfasst.

Angesichts der gegenwärtigen Debatte gelte es umso mehr, diese
Worte auch in Taten umzusetzen, so Sandra Reitz, Leiterin der
Abteilung Menschenrechtsbildung: "Die Bildungsplanreform in
Baden-Württemberg enthält zwar durch das Leitprinzip 'Bildung für
nachhaltige Entwicklung' und auch durch den Aspekt der Akzeptanz
sexueller Vielfalt sinnvolle Anknüpfungspunkte." Die explizite
Verankerung umfassender Menschenrechtsbildung fehle jedoch bislang.
"Menschenrechtsbildung bedeutet Aufklärung über und Sensibilisierung
für alle Menschenrechte und Diskriminierungsschutz. Sie ist genau das
Gegenteil von Gehirnwäsche oder Indoktrination, sondern fördert eine
freie Entfaltung der Persönlichkeit", so Reitz weiter.

Jenseits der aktuellen Debatte rund um die Bildungspläne in
Baden-Württemberg empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte,
Menschenrechte und Menschenrechtsbildung explizit in den
Bildungsplänen aller Bundesländer zu verankern. Gemäß der
UN-Konventionen und der KMK-Empfehlung sollte dies von weiteren
Maßnahmen flankiert werden, etwa von der Stärkung der
Menschenrechtsbildung in Schulgesetzen und Ausbildungsplänen für
Lehrerinnen und Lehrer.



Pressekontakt:

Ingrid Müller / Ute Sonnenberg
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030-259 359-470 bzw. 030-259 359-453
mueller.i@institut-fuer-menschenrechte.de
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de


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