| | | Geschrieben am 13-01-2014 Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Ernährung
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 Osnabrück (ots) - Kampf um Noten
 
 Seit ihrer Gründung 1964 hat die Stiftung Warentest mehr als 100
 000 Produkte geprüft. Dabei hat sie nicht selten auch schlechte Noten
 vergeben. Nun haben die Richter des Landgerichts München den
 Warentestern selbst ein "Mangelhaft" ins Zeugnis geschrieben. Die
 kritische Bewertung einer Vollmilch-Nuss-Schokolade des Herstellers
 Ritter Sport wurde verboten.
 
 Das ist nicht nur eine schwere Niederlage für die Warentester.
 Millionen Bundesbürger haben ihren Testergebnissen immer wieder
 vertraut. Wenn das Urteil Bestand hat, könnte das eine wichtige
 Bastion des Verbraucherschutzes in Deutschland in ihren Grundfesten
 erschüttern. Vor allem deshalb ist eine vollständige Aufklärung des
 Sachverhalts dringend notwendig. Die Warentester können Vertrauen nur
 zurückgewinnen, wenn es ihnen gelingt, den Vorwurf der Richter zu
 entkräften, sie hätten bei ihrer Berichterstattung eine unzulässige
 und unfaire Unschärfe in Kauf genommen.
 
 Letztlich geht es in der Auseinandersetzung um die Frage, wie ein
 Stoff hergestellt werden darf, damit er nach der Aromen-Verordnung
 als natürliches Aroma gilt. Die kann allerdings wohl nur beantwortet
 werden, wenn der Herstellungsprozess des Geschmacksstoffes von seinen
 Produzenten vollständig offengelegt wird. Wenn das - wie von
 Warentest behauptet - tatsächlich bisher noch nicht geschehen ist,
 ist es höchste Zeit, das nachzuholen.
 
 Waltraud Messmann
 
 
 
 Pressekontakt:
 Neue Osnabrücker Zeitung
 Redaktion
 
 Telefon: +49(0)541/310 207
 
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