| | | Geschrieben am 06-01-2014 "DER STANDARD"-Kommentar zum Weisungsrecht: "Ewig schlechte Nachrede"
von Nina Weißensteiner
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 Ausgabe vom 7.1.2014
 
 Wien (ots) - Selbst wenn ein Justizminister noch so abwägend und
 behutsam davon Gebrauch macht: Das längst überkommene Weisungsrecht
 garantiert den Amtsinhabern bis heute ständig eine schlechte
 Nachrede. Denn in der Regel ist der Ressortchef im Wiener Palais
 Trautson von einer Partei nominiert - und in den meisten Fällen von
 öffentlichem Interesse sind politische Mitstreiter oder Gegner
 involviert, über deren Wohl und Wehe er entscheidet. Das führt zu
 andauernden Verdächtigungen: Lässt der Justizminister jemanden von
 der politischen Konkurrenz anklagen, heißt es, er mache
 Parteipolitik. Stellt der Minister ein Verfahren gegen einen
 Gesinnungsfreund ein, wirft man ihm vor, seine Leute zu schützen. Und
 fällt er aus Bedacht nicht sofort einen Entscheid, sagt man ihm nach,
 er verschleppe das Verfahren. Dazu geraten auch die Staatsanwälte,
 die ihrem Chef über Ermittlungs- und Verfahrensschritte zu berichten
 haben, oft genug in Verruf. Da ist bei Politaffären dann von ihrem
 vorauseilenden Gehorsam die Rede anstatt von ihrer formal
 garantierten Unabhängigkeit. All das hat Wolfgang Brandstetter, einst
 Strafverteidiger in schillernden Fällen, erkannt und will eine
 Kommission einsetzen, die das Weisungsrecht hinterfragt. Ob
 stattdessen ein Bundesstaatsanwalt oder Weisenrat kommt: Am
 wichtigsten wäre, derlei Persönlichkeiten weitgehend frei vom
 Einfluss der Parteien zu bestellen. Ansonsten dominieren wieder
 Argwohn und Zweifel gegenüber der Justiz.
 
 Rückfragehinweis:
 Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
 
 Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
 
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