Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Urteil zur Auto-Garantie
Ein Hoch auf das BGB
WOLFGANG MULKE, BERLIN
Geschrieben am 25-09-2013 |   
 
 Bielefeld (ots) - Wieder einmal mussten die höchsten Richter des  
Landes über ein Verbraucherrecht entscheiden, das ehrbare Kaufleute  
alter Prägung gar nicht erst verletzt hätten. Bei erkauften Garantien 
für das gebrauchte Auto ist es fortan egal, ob die Wartung in einer  
Vertragswerkstatt vorgenommen wurde oder bei freien Mechanikern.  
Solange es keinen Zusammenhang zwischen dem zum Garantiefall  
führenden Schaden und der vermeintlich nicht so fachkundigen  
Inspektion gibt, muss der Schaden ersetzt werden. Das ist eigentlich  
eine Selbstverständlichkeit, die keines Richterspruchs bedarf. Doch  
die Geschäftswelt ist härter und komplizierter geworden. Manche  
Geschäftsbedingungen sind so umfangreich, dass man Tage mit dem Lesen 
und Verstehen zubringen könnte. Das schafft kaum ein Verbraucher.  
Immer wieder schaffen es einzelne Kunden oder  
Verbraucherorganisationen jedoch, miese Vertragsklauseln auf dem  
Rechtsweg zu kippen, wie auch in diesem Fall. Das gelingt vor allem,  
weil es seit über 100 Jahren das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt,  
in dem das geschäftliche Miteinander geregelt ist. Mitunter sind die  
im BGB verwendeten Begriffe schwammig formuliert. Doch gerade die  
inhaltliche Offenheit lässt das BGB zeitlos wirksam werden, selbst in 
einer Phase schwindender wirtschaftlicher Moral. 
 
 
 
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